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Beleuchtungs-, Heizungs-, Koch-, Kühl-, Trocken- und Lüftungsgeräte, Wasserleitungs-, Bade- und Abortanlagen, sowie Teile der vorgenannten Waren; Borsten; Bürstenwaren; Kämme; Geräte für Körper- und Schönheitspflege; Stahlspäne; Messerschmiedewaren; Tischbestecke und -geräte; Werkzeuge; Sensen; Sicheln; Hieb- und Stichwaffen sowie deren Teile; Hufeisen; Hufnägel; emaillierte und verzinnte Waren; Eisenbahn- Oberbauteile; Kleineisenwaren; Schlosser- und Schmiedearbeiten; Schlösser und Schlüssel; Beschläge, nämlich Bau-, Tür-, Möbel-, Fenster- und Simsbeschläge; Drahtwaren; Blechwaren; Anker; Ketten; Stahlkugeln; Rüstungen; Glocken, Haken und Ösen, soweit in Klasse 6 vorhanden; Geldschränke und Metallkästen, soweit in Klasse 6 vorhanden; maschinenmäßig oder von Hand bearbeitete Fonnmetallteile; gewalzte und gegossene Bauteile; Maschinenguß; Druckluftflaschen; Roste; Metallfedern; Türen und Tore, soweit in Klasse 6 vorhanden; Kraftwagen- und Fahrradzubehör, nämlich Werksmarken, Kanister, Schlauchnippel und Plaketten, soweit in Klasse 6 vorhanden, Dynamogehäuse; Drahtnetze; Drahtseile; Zierleisten, soweit in Klasse 6 vorhanden; ärztliche (insbesondere chirurgische), gesundheitliche Geräte, Apparate und Instrumente, künstliche Gliedmaßen, Zähne, Teile aller vorgenannten Waren; Maschinen, soweit in Klasse 7 vorhanden, nämlich Verbrennungskraftmaschinen, Wärme-, Wasser- und Luftkraftmaschinen, Werkzeugmaschinen, insbesondere solche zur Bearbeitung von Metallen, Ton, Glas, Diamanten, Leder, Papier, Gummi, Holz, Steinen, tierischen, künstlichen und pflanzlichen Faerstoffen, Filz, Horn, Knochen, Kork, Schildpatt, Fischbein, Elfenbein, Perlmutter, Meerschaum und Kunststoffen; Schiffsmaschinen; elektrotechnische Maschinen; Elektro-Kompressoren; Druck- und Dampferzeugungsmaschinen; Baumaschinen; Mischer; Steinformmaschinen; Fördermaschinen; Förderbänder; Aufzüge; Stahlrichtmaschinen; Zerkleinerungsmaschinen; Siebmaschinen; Bergwerksmaschinen; Maschinen zur Aufbereitung von Kohle, Kies und Erz; Luft- und Dampfhämmer; Abfüllmaschinen; Pressen; Schmiedemaschinen; Verpakkungsmaschinen; Gleisbaumaschinen; Speiseölgewinnungsmaschinen; Rohrformstampfmaschinen; Schneide- und Biegemaschinen; Kabel- und Verseilmaschinen; Zentrifugen; Entstaubungsmaschinen; Mahl-, Misch- und Brennmaschinen; Kältemaschinen; Maschinen für die Plastikindustrie, nämlich Vorwärmmaschinen, Spritzmaschinen, Plattenwalzmaschinen; Molkereimaschinen; Schleudermaschinen und -apparate; Färbemaschinen; Druckmaschinen; Waschmaschinen; Spülmaschinen, insbesondere Geschirrspülmaschinen; Hydrozyklone; bewegliche Reaktoren für Atomenergieanlagen; Separatoren; Haus- und Küchengeräte, soweit in Klasse 7, 1 1 und 21 vorhanden; Haus-, Stall-, Garten- und landwirt, schaftliche Maschinen, Apparate und Geräte; Maschinengehäuse aus Metall; Maschinengestelle, nämlich Untergestelle, wie Maschinenständer, -betten und -tische; Teile aller genannten Maschinen und Apparate, soweit in Klasse 7 vorhanden; Maschinenteile, nämlich Achsen, Wellen, Spindeln, Kurbelwellen, Nockenwellen, Kolben- und Pleuelstangen, Zahnräder, Zahnstangen, Sperräder, Sperrklinken, Malteserkreuze, Ritzel, Schnecken, Führungsbüchsen, -rollen und -ringe, Bolzen, Kolbenzapfen, Baggerbolzen, Trieb-, Kupplungs- und Kreuzkopfzapfen, Spurzapfen, Spurpfannen, Büchsen, Turbinenschaufeln, Kühlschlangen, Metallschläuche, Getriebe, Leiträder, Propeller Differentialkreuze, Zylinderlaufbüchsen, Lager, Lagerteile, Kolben, Ventile und Ventilteile, Einspritzdüsen, Auflagescheiben, Kurvenscheiben, Exzenterscheiben, Gelenkstücke, Spannmuffen, Richt-, Gravier- und Druckwalzen, Fadenführungen, Nadelbetten, Preß- und Spritzgußformen, Bohrstangen und -büchsen, Bremstrommeln, Bremsnocken, Bremsbacken, Mischerflügel, Preßschnecken, Baggerzähne, Rührwerksflügel, Körner, Kugeln für die Härteprüfung, Sandstrahldüsen, Sandschleuderschaufeln, Spüldüsen, Spritzdüsen und Spritzköpfe, Wickeldorne für die Draht- und Kabelindustrie; Zubehör für Tapezierarbeiten, soweit in Klasse 6 vorhanden; Schilder und Buchstaben, soweit in Klasse 6 und 2 1 vorhanden; Kunstgegenstände, soweit in Klasse 6 vorhanden; Knöpfe, soweit in Klasse 6 vorhanden; Fensterrahmen und -verkleidungen, soweit in Klasse 6 vorhanden; Treppen und Treppenteile, soweit in Klasse 6 vorhanden; Stahlmatten, soweit in Klasse 6 vorhanden; Stahl- und Mischgewebe, insbesondere Filtertücher, soweit in Klasse 6 vorhanden; sämtliche vorgenannten Waren ganz oder teilweise aus rost- oder säurebeständigen Stählen; rost- oder säurebeständige Stähle (roh- oder teilweise bearbeitet), insbesondere in Form von Blöcken, Brammen, Platinen, Knüppeln in allen Herstellungsarten, geschliffenem, poliertem, geschältem oder gedrehtem Stabstahl, Formguß, Schmiedestücken, gewalzten, geschmiedeten, gesin- terten oder gezogenen Stählen, gewalzten, gezogenen oder geschweißten Rohren, warm- sowie kaltgewalzten oder walzplattierten Blechen, Dessinblechen und -bändern, gewalztem oder gezogenem Draht, warmgewalzten, geschmiedeten, ferner kaltgewalzten, gezogenen oder gepreßten Profilen