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Kaffee, Tee, Kakao, Schokolade, Schokoladenwaren, Zuckerwaren, Fertiggerichte, konserviert, tiefgefroren oder verzehrfertig, im wesentlichen bestehend aus Fleisch oder Geflügel oder Wild oder Fisch mit oder ohne Beilagen aus Gemüse und/oder Teigwaren und/oder Kartoffeln; abgepackte oder verzehrfertige, mit Frikadellen, mit Würstchen, mit verschiedenen Wurst- oder Pastetensorten sowie anderen Fleischwaren, Käse mit oder ohne Zulagen von Gurken oder Zwiebeln oder Salaten, fritierten oder panierten Zwiebelringen belegte Brötchen; mit Wurst und/oder Käse und/oder Fisch und/oder Gemüsen belegte Pizzen; konservierte, tiefgekühlte oder verzehrfertige Brathühner, Brathühnerteile, Enten- oder Gänseteile; konservierte, tiefgefrorene oder verzehrfertige Suppen, insbesondere Hühner-, Fleisch-, Fisch-, Geflügel-, Gemüse- und Fruchtsuppen sowie Suppen aus Hülsenfrüchten; konservierte, tiefgefrorene oder verzehrfertige Fleisch-, Geflügel-, Wild-, Frucht- und Gemüsesalate; konservierte, tiefgefrorene, abgepackte oder verzehrfertige Pommes frites; konservierte, tiefgekühlte oder verzehrfertige Pfannkuchen mit oder ohne Früchte; Brot- und Backwaren, feine Back- und Konditorwaren, Kuchen, Bisquit tiefgekühlt, abgepackt oder verzehrfertig; Speiseeis mit oder ohne Früchte, abgepackt oder verzehrfertig; Dessertspeisen im wesentlichen bestehend aus Milch mit oder ohne Früchte hergestellt, tiefgefroren, abgepackt oder verzehrfertig; tiefgekühlte, abgepackte oder verzehrfertige Getränke, hergestellt aus Kaffee oder Tee oder Kakao mit oder ohne Zugabe von Milch oder Zucker; tiefgekühlte, abgepackte oder verzehrfertige Milch- oder Milchmischgetränke mit oder ohne Zusatz von Alkoholika, wie zum Beispiel Spirituosen oder Liköre; sämtliche vorstehenden Waren zum Vertrieb über die Straße oder zum Verzehr in Gaststätten oder artverwandten Betrieben oder zur Belieferung von Gaststätten oder artverwandten Betrieben bestimmt; Bier, Ale, Porter; Mineralwässer und kohlensäurehaltige Getränke, Weine, Schaumweine, Spirituosen, Liköre, Dessertweine, insbesondere Sherry und Wermutweine, vorstehende Waren auch zum Ausschank in Gaststätten oder artverwandten Betrieben oder zum Verkauf über die Straße bestimmt; Tabakwaren, nämlich Zigaretten, Zigarren, Pfeifentabake