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Dienstleistungen auf dem Gebiet der Unterhaltung; Organisation von Unterhaltungsveranstaltungen; Marketing, Werbung und Verkaufsförderung für andere; Bleistiftanspitzer, Instrumente für die Mathematik, nämlich Zirkel zum Zeichnen für die Mathematik, Zeichenwinkel, Zeichenliniale, Rechentabellen und Rechentafeln; Radiergummi, Etiketten aus Papier und/oder Pappe, Buch- und Hefteinbände, Poster, Schreibwaren und -geräte, Schablonen für Schulzwecke, Fahrkartenhüllen, Behälter für Schreibstifte und Etuis, Abziehbilder, Selbstklebeetiketten, Fotoalben, Abziehbilder zum Aufbügeln, Briefmarkenalben, nichtklebende Marken, Geschenkpapier, Grußkarten, Einladungskarten, Briefpapier und -umschläge, Bildkarten; Bekleidungsstücke, Stiefel, Schuhe und Hausschuhe; Anzüge, Unterwäsche, Strümpfe, Hemden, Blusen, Hosen, Röcke, Kleider, Fantasiebekleidungsstücke, Jacken, Overalls, Westen, Strumpfhosen, gestrickte Bekleidungsstücke und Bekleidungsstücke aus Strickstoffen, Halstücher, Hauskleider, Morgenröcke, Badebekleidungsstücke, Sportbekleidungsstücke, Nachtwäsche, Hüte, Socken, Gürtel, Kappen, Mützen, Handschuhe und Schürzen, Jeans, Krawatten, Schals, Schwimmbekleidungsstücke, Fußbekleidungsstücke; Spitzen und Stickereien, Bänder und Schnürbänder; Knöpfe, Druckknöpfe, Haken und Ösen, Nadeln; künstliche Blumen; Abzeichen, Schnallen und Zierat für Bekleidungsstücke, Manschettenknöpfe, Krawattennadeln und Krawattenhalter, nicht aus Edelmetall oder damit plattiert; Flecken und Applikationen als textile Kurzwaren; Waren aus Edelmetallen und deren Legierungen (ausgenommen Messerschmiedewaren, Gabeln und Löffel), soweit in Klasse 14 enthalten; Juwelierwaren, Edelsteine; Uhren und andere Zeitmeßapparate und -instrumente; Armbanduhren, unechte Schmuckwaren, Teile der vorgenannten Waren; Papier, Waren aus Papier oder Pappe (soweit in Klasse 16 enthalten); Druckereierzeugnisse, Zeitungen und Zeitschriften, Bücher; Photographien, Papier- und Schreibwaren, Künstlerbedarfsartikel (ausgenommen Farben und Lacke), nämlich Zeichen-, Mal- und Modellierwaren; Schreibmaschinen und Büroartikel (ausgenommen Möbel), nämlich nichtelektrische Bürogeräte; Spielkarten; Elektronische und elektrotechnische Apparate und Instrumente (soweit in Klasse 9 enthalten), photographische und Filmapparate und -instrumente; automatische Apparate, die durch Einwurf von Münzen oder Jetons betätigt werden; Sprechmaschinen; Rechenmaschinen; Schallplatten, Tonaufzeichnungs- und -wiedergabegeräte; Teile der vorgenannten Waren; belichtete photographische und Kinofilme zum Vorführen, Ton- und Bildaufnahmen, Magnetbänder, Kassetten für die vorgenannten Waren; Sonnenbrillen, elektronische Kopfhörer, Computerspiele und auf Trägern aufgebrachte Programme, Computerprogrammplatten und -kassetten; elektronische Spielgeräte; elektronische Geräte zum Spielen und zur Unterhaltung zur Verwendung mit einem Fernsehgerät; Unterhaltungsdarbietungen, Rundfunk- und Fernsehunterhaltung, Filmproduktion, Künstlervermittlung, Vermietung von Filmen, phonographische Aufzeichnungsgeräten, Filmvorführgeräten und deren Teilen sowie von Theaterdekorationen