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Chemische Erzeugnisse für gewerbliche, wissenschaftliche und Lichtbildzwecke; Kunstharz in Pulver- und flüssiger Form, Klebstoffe; Sicherheitsglas, Glas, Glasersatz, organisches Glas in Form von Platten, Blöcken, Stäben und Rohren sowie Waren daraus; Leuchter, Lampenschirme, Beleuchtungsgeräte und deren Teile; Geräte für Körper- und Schönheitspflege, soweit in der Klasse 21 enthalten; Teile von Land-, Luft und Wasserfahrzeugen, nämlich Dachseitenscheiben, Zwischenscheiben, Seitenscheiben, Sonnenschutz- und Windschutzscheiben, flutlichtbeleuchtete blendfreie Scheiben für Armaturenbretter, Fahrt richtungsanzeiger; Hartgummi, Hartgummiersatzstoffe und Waren daraus für technische Zwecke, nämlich Halbfabrikate in Form von Platten, Bahnen, Blöcken, Rohren und Formstücken; spangebend bearbeitete und gespritzte Gegenstände aus Kunststoffen, nämlich Dekorationsgeräte, und zwar Ständer, Halter, Gestelle, Bänke; Waren aus Horn, Schildpatt, Fischbein, Elfenbein, Perlmutter, Bernstein und Meerschaum (soweit in der Klasse 20 enthalten); Drechslerwaren; Büsten für Bekleidungs- und Haarformerzwecke; ärztliche Instrumente, gesundheitliche Geräte, Schuheinlagen, Fußstützen, künstliche Gliedmaßen, Augen, Zähne; spangebend bearbeitete und gespritzte Teile aus Kunststoffen für physikalische, chemische, optische und elektrotechnische Geräte, nämlich für Vermessungs-, Schiffahrts-, Wäge-, Signal-, Meß- und Überwachungsgeräte, für Lichtbild-, Film- und Rundfunkgeräte; aus Kunststoffen und unter Verwendung von Kunststoffen hergestellte Waren, nämlich Teile für Schreib- und Rechenmaschinen, Haushalts-, Büro und Gaststättengeräte, und zwar Dosen, Kästen, Leuchter, Löscher, Möbel, Möbelbeschläge, Tischplatten, Spiegel, Wandschirme; Schilder, Buchstaben, Druckstöcke, Kunstgegenstände; Baustoffe und Bauteile aus Kunststoffen in Form von Platten, Blöcken, Stäben und Rohren zur Herstellung von durchsichtigen und durchscheinenden Decken und Wänden, insbesondere Leuchtdecken