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Rasierapparate, Rasierklingen, Messerschmiedewaren, Messer, Löffel und Gabeln; Eßstäbchen, Küchengeräte, soweit in Klasse 8 enthalten; Servierbestecke, insbesondere Kellen, Soßenlöffel, Salatbestecke und Tortenheber; handbetätigte Werkzeuge und Halter dafür; handbetätigte Geräte für haus-, land-, garten- und forstwirtschaftliche Zwecke, für den Maschinen-, Apparate- und Fahrzeugbau und für die Bautechnik sowie Halter für diese Geräte; Spülsteine, Ausgüsse und Becken; Wasserhähne; Beleuchtungs-, Heizungs-, Dampferzeugungs-, Koch-, Kühl-, Trocken-, Lüftungs- und Wasserleitungsgeräte sowie sanitäre Anlagen; Lampenschirme; Glühbirnen und Leuchtröhren; Uhren und Uhrengehäuse; Uhrenarmbänder und Uhrentragbänder; aus Edelmetallen oder deren Legierungen hergestellte oder damit plattierte Waren, nämlich kunstgewerbliche Gegenstände, Ziergegenstände, Tafelgeschirr (ausgenommen Bestecke), Tafelaufsätze, Aschenbecher, Zigarren- und Zigarettenetuis, Zigarren- und Zigarettenspitzen; Juwelierwaren, Schmuckwaren; Bilderrahmen und Profilleisten dafür; Spiegel, Waren aus Kork, Rohr, Binsen, Weide, Horn, Knochen, Elfenbein, Fischbein, Schildpatt, Bernstein, Perlmutter oder Meerschaum; Waren aus Holz oder Holzersatzstoffen, nämlich Vorhangleisten, Dübel (Holzpflöcke), Kisten, Transportpaletten, Fässer und Hähne, Spalierlatten (Pfähle zum Stützen von Pflanzen), Werkzeugstiele, Garnspulen, Wäscheklammern, Kunstgegenstände, Ziergegenstände; Waren aus Kunststoff, nämlich Transportbehälter, Fässer, Tanks, Nieten, Schrauben, Stifte, Schilder, Möbel-, Fenster- und Türbeschläge, Gardinenleisten, -haken, Innenlamellenstores, Kleiderhüllen, Wäscheklammern, Flaschenverschlüsse, Spalierstäbe; Kleiderbügel, Werkzeuggriffe, nichtmechanische und nichtmetallische Schlauchrollen; aus nichtmetallischem Material bestehende Schilder zur Verwendung an oder im Zusammenhang mit Motorfahrzeugen; Kleiderhaken, Garderoben, Möbel