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Werkzeugmaschinen; Elektronenstrahlmaschinen zum Bearbeiten von Materialien; Elektromotoren, Dieselmotoren, Gas-Motoren (-Turbinen), Zweistoffmotoren, -Turbinen (ausgenommen für Landfahrzeuge); Kompressoren, Elevatoren, stationäre Förderapparate, Formen, hydraulische und pneumatische Arbeitszylinder und Betätiger, Drehbetätiger, alle vorstehend genannten Waren als Maschinen oder Teile von Maschinen; turbinen- und motorgetriebene Pumpen (soweit in Klasse 7 enthalten), landwirtschaftliche Geräte und Molkereigeräte, nämlich Ballenverlader und -transporte, Erntetrockner, Hebezeuge, Viehfutterpressen und Aufgabetrichter, Viehfutterförderer, Düngeapparate, Mähmaschinen, Eggen, Heuwender, Mischmühlen, Mischer und Mehlbunker, fahrbare Mischer und Gutvorschubgeräte, Stangenlochgraber, Feuchtigkeitsextraktionsapparate, Schafsscheren, Pferde- und Rinderbeißzangen; Pumpen, soweit in Klasse 7 enthalten, und Gebläse, elektrisch-mechanische Betätiger; mechanische Siebe und Filter, alle vorstehend genannten Waren als Maschinen oder Teile von Maschinen; Kupplungen zum Verbinden von An- und Abtriebswellen; elektrische Generatoren und dieselgetriebene Generatoren; Scheren und Zangen, alle angetrieben; Randbesäummaschinen; Textilmaschinen; Maschinen zur Herstellung von elektrischen Batterien; Schweißmaschinen; Maschinen zur mechanischen Handhabung; elektrische Starter und elektrische Motoranlasser und Stellgetriebe (nicht für Landfahrzeuge); sowie Teile von allen vorstehend genannten Waren; thermographische Geräte; elektrotechnische Apparate und Instrumente (soweit sie in Klasse 9 enthalten sind) zur Steuerung industrieller Prozesse, zur Eisenbahnsteuerung und Überwachung, zur Feststellung der Erwärmung in Achsenlagern; Infrarotgeräte; programmierbare Steuer- und Bedienungsgeräte; Laser als koherente Lichtquellen, mikroelektronische Geräte und Instrumente, Kompasse; elektrische Verteiler und Überlastauslöser; heißleiterbestückte Überwachungsgeräte; Alarmapparate und -instrumente (alle für Sicherheits- und Überwachungszwecke); Automaten, die durch Münzen oder Jetons betätigt werden; elektronische Instrumente, soweit in Klasse 9 enthalten; Computer; elektronische Instrumente und Apparate für automatische Ausprüfung (check out) und optische Kodierer (Winkelkodierer), (alle für Computer); Datenregistrier- (logging), Datenübertragungs- und Datensammelapparate; Wäge- und Meßgeräte, optische Lichtbild-, Radar- und Fernsehgeräte; Navigationsgeräte und -instrumente, Anzeigeinstrumente, Fernmeß- und Fernmeldeapparate, Telefoninstrumente und -apparate; Mikrofone, Schallwandler; Unterrichtsapparate; Geräte zum Messen und Aufzeichnen von Dopplereffekten; Rechenmaschinen; Strahlungsmeßgeräte; elektrische Schalter und Schaltapparate; elektrische Kontakte; Verteilertafeln, Schalttafeln, Schaltpulte und -tische, alle mit Instrumenten und Apparaten, die in die Klasse 9 gehören; Sicherungsapparate und Leistungsschalter, Druckknopfschalter, Spannungs- und Frequenzgleichhalter, Transformatoren, Kondensatoren, Klemmleisten; elektrische Abgriffwechsler, elektrische Schweißapparate, Schweißelektroden, elektronische Zeitmeß- und Zeitaufzeichnungsgeräte; Verkaufsautomaten; Feuerlöschgeräte; elektronische Meßgeräte; elektrische Kabel, elektrische Batterien und Batteriezellen, Batterieladegeräte, Gyroskope und Gyrokompasse; Geräte zum Steuern der Stabilisatoren von Schiffen und Flugzeugen; Elektronenstrahlapparate, elektro-mechanische Aktivierungsapparate, bestehend aus Elektromotoren in Verbindung mit Betätigern die eine dreh- gerad-/4-linige oder oszillierende Bewegung erbringen; elektrische Wandler; Hydrometer; Steuergeräte mit Drosseln und Transformatoren für Beleuchtungsanschlüsse; Geräte zum Prüfen und Messen von elektrischen Entladungen; elektrische Apparate zum Zünden von Gasgeräten; Teile der insgesamt genannten Waren dieser Klasse; fahrbare Transformatoren und Generatoren; Fahrzeugsteuerungsapparate; Navigations-, Nachrichten- und Führungsapparate als Teile von Fahrzeugen; Stromerzeugungsapparate für Fahrzeuge; Radar- und Echolotgeräte für Fahrzeuge; Gyroskope und Gyrokompasse für Fahrzeuge; Gas- und Dampfturbinen für Fahrzeugantriebe; Feuerlöschboote sowie deren Teile (alle vorgenannten Waren, soweit sie in den Klassen 7 und 9 enthalten sind)