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Beleuchtungs-, Heizungs-, Koch-, Kühl-, Trocken- und Lüftungsgeräte; Wasserleitungs-, Bade- und Abortanlagen; Borsten, Bürstenwaren, Pinsel, Kämme, Schwämme, Geräte für Körper- und Schönheitspflege; Putzzeug, Stahlspäne, Messerschmiedewaren, Werkzeuge, Sensen, Sicheln, Hieb- und Stichwaffen; emaillierte und verzinnte Waren; Eisenbahn-Oberbauteile, Kleineisenwaren, Schlösser und Schmiedearbeiten, Schlösser, Beschläge, Drahtwaren, Blechwaren, Anker, Ketten, Stahlkugeln, Reit- und Fahrgeschirr- Beschläge, Rüstungen, Glocken, Schlittschuhe, Haken und Ösen, Geldschränke und Metallkästen, maschinenmäßig oder von Hand bearbeitete Formmetallteile, gewalzte und gegossene Bauteile, Maschinenguß; Land-, Luft- und Wasserfahrzeuge, Kraftwagen, Fahrräder, Beleuchtungs- und Signalgeräte oder -Apparate für Kraftfahrzeuge und für Fahrräder, Fahrzeugteile; Gespinstfasern, Polsterfüllstoffe, Packzeug; Behälter und Gefäße aus Holz, Waren aus Knochen, Kork, Horn, Schildpatt, Fischbein, Elfenbein, Perlmutter, Bernstein und Meerschaum; Behälter, Gefäße und Verschlüsse aus Zellhorn (Zelluloid) und anderen Kunststoffen, insbesondere auch aus Protein und Kasein; Drechsler-, Schnitz- und Flechtwaren, Bilderrahmen, Puppen und Büsten für Bekleidungs- und Haarformerzwecke; ärztliche, gesundheitliche, Rettungs- und Feuer-Löschgeräte und Instrumente, künstliche Gliedmaßen, Augen, Zähne; physikalische, chemische, optische und elektrotechnische Geräte; Vermessungs-, Schiffahrts-, Wäge-, Signal-, Meß-, Überwachungs-Geräte; Lichtbild-, Film- und Rundfunkgeräte, Fernsehgeräte, Lautsprecher, Sprechmaschinen, Rechenmaschinen, Schreib- und Zählkassen; Gaserzeugungsmaschinen, Dampfmaschinen, Verbrennungsmaschinen, Verpuffungsmaschinen, Stromerzeuger, Elektromotoren, Arbeitsmaschinen, nämlich Werkzeugmaschinen, Spinnerei-, Weberei-und Wirkereimaschinen, Nähmaschinen, Wäschereimaschinen, landwirtschaftliche Maschinen, Färbereimaschinen, Pappbearbeitungsmaschinen, Verpackungsmaschinen; Beförderungsmaschinen für feste, flüssige und gasförmige Stoffe; Kräne, Bagger, Drehbänke, Bohrmaschinen, Preßmaschinen, Sägemaschinen, Hebemaschinen, Druckereimaschinen, Flaschenmaschinen, Brauereimaschinen, Pumpen, Maschinen für die Herstellung von Schokoladen, Bekleidung und Papier, Maschinen für die Buchbinderei und Haushaltungsmaschinen sowie Teile aller vorgenannten Maschinen; Kraftübertragungsmittel, nämlich Wellen, Riemenscheiben, Zahnräder, Schneckenräder, Wandkonsolen und Vorgelege, Treibriemen, Schläuche, Waren- und Spielautomaten, Haus- und Küchengeräte, Stall-, Garten- und landwirtschaftliche Geräte; Musikinstrumente, deren Teile und Saiten, insbesondere Blas-, Zupf-, Schlag- und Vibrationsinstrumente; Papier, Pappe, Karton, Papierwaren ausgenommen solche für hygienische Zwecke, Pappwaren; Porzellan, Ton, Glas, Glimmer und Waren daraus; Sattler-, Riemer-, Täschner- und Lederwaren; Schreib-, Zeichen-, Mal- und Modellierwaren, Billard- und Signierkreide, Büro- und Kontorgeräte (ausgenommen Möbel), Lehr- und Unterrichtsmaterial; Spiel-, Turn- und Sportgeräte; Uhren und Uhrenteile