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Schornsteine; transportable Häuser; Straßenbaumaterialien; Baumaterialien, Natur- und Kunststeine, Zement, Baukalk, Mörtel, Gips und Kies; Registrierkassen, Rechenmaschinen; Feuerlöschgeräte; Beleuchtungs-, Heizungs-, Dampferzeugungs-, Koch-, Kühl-, Trocken-, Lüftungs-, Wasserleitungs- und sanitäre Anlagen; Fahrzeuge, nämlich solche zur Beförderung auf dem Lande, in der Luft und auf dem Wasser; Guttapercha, Kautschuk, Balata und deren Ersatzstoffe sowie Gegenstände daraus, soweit in Klasse 17 enthalten; Folien, Platten und Stangen aus Kunststoffen (Halbfabrikate); Dichtungs-, Packungs- und Isoliermittel; Asbest, Glimmer und Waren daraus, nämlich in Form von Schindeln und Schalungsbrettern; Schläuche (nicht aus Metall); pharmazeutische und veterinärmedizinische Erzeugnisse sowie chemische Erzeugnisse für die Gesundheitspflege; diätetische Erzeugnisse für Kinder und Kranke; Pflaster und Verbandsmaterial; Zahnfüllmittel und Abdruckmasse für zahnärztliche Zwecke; Desinfektionsmittel; Mittel zur Vertilgung von Unkraut und schädlichen Tieren; wissenschaftliche Apparate und Instrumente für die Forschung in Laboratorien, elektrotechnische Apparate und Instrumente für drahtlose Telegraphie und Telephonie, soweit in Klasse 9 enthalten, Schiffahrts-, Vermessungs-, photographische, Film-, optische, Wäge-, Rettungs- und Unterrichtsapparate und -instrumente, Meß-, Signal- und Kontrollapparate und -instrumente zur Überprüfung von Kraftfahrzeugen; Automaten, die durch Einwurf von Münzen oder Jetons betätigt werden; Sprechmaschinen; Feuerlöschmittel; Härtemittel und chemische Präparate zum Löten; chemische Erzeugnisse zum Frischhalten und Haltbarmachen von Lebensmitteln; Gerbmittel; Klebstoffe für gewerbliche Zwecke; Farben, Firnisse, Lacke; Rostschutzmittel, Holzkonservierungsmittel; Färbemittel; Beizen, nämlich für Holz, Leder und Metall; Chemische Erzeugnisse für gewerbliche, wissenschaftliche und photographische Zwecke, chemische Erzeugnisse für land-, garten- und forstwirtschaftliche Zwecke, nämlich Saatgutschutzmittel, Pflanzenschutzmittel, Konservierungsmittel für Rohgetreide und Feldfrüchte, chemische Mittel zur Beeinflussung des Pflanzenwuchses, der Blüten und der Fruchtgröße, Kompostierungsmittel, Insektizide, Bakterizide, Fungizide und Larvizide, Bodenlockerungsmittel sowie stallhygienische Artikel, nämlich für diese Zwecke bestimmte Desinfektions- und Reinigungsmittel; Kunstharze, synthetische Harze und Kunststoffe, sämtlich im Rohzustand (in Form von Pulvern, Flüssigkeiten oder Pasten); Düngemittel (natürliche und künstliche); Naturharze, Blattmetalle und Metalle in Pulverform für Maler und Dekorateure; Fettentfernungs- und Schleifmittel; Parfümerien, ätherische Öle, Mittel zur Körper- und Schönheitspflege, Haarwässer, Zahnputzmittel; technische Öle und Fette (keine Speiseöle und -fette und keine ätherischen Öle); Schmiermittel; Staubbindemittel; feste, flüssige und/oder gasförmige Brennstoffe (einschließlich Motorentreibstoffe) und Leuchtstoffe; Kerzen, Wachslichte, Nachtlichte und Dochte; Röhren aus Sandstein oder aus Zement; Asphalt, Pech und Bitumen; Steindenkmäler