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Mittel zur Körper- und Schönheitspflege, wie Tages- und Nachtcremes, Salben, Öle, Schampos, Gesichtswässer und Badezusätze, Haarwässer, Lippenstifte; ätherische Öle, Parfümerien; Seifen, Haushaltsreinigungs- und Waschmittel, Putzmittel, Poliermittel, Fettentfernungsmittel; Säuglings- und Kindernahrung; diätetische Lebensmittel für medizinische Zwecke; Präparate für die Gesundheitspflege; Lebensmittel aus Rohstoffen aus kontrolliert ökologischer Agrarwirtschaft und sonstige Naturwaren, soweit in den Klassen 29 und 30 enthalten, insbesondere Fleisch, Geflügel und Fisch, Fleisch-, Wurstwaren und -konserven, Brotaufstriche aus Getreide, Gemüse unter Verwendung von pflanzlichen Ölen und Fetten, Kräutern, Gewürzen und Hefeextrakten; Konfitüren, süße Brotaufstriche, nämlich Fruchtzubereitungen, Marmeladen, Muse aus Ölsaaten und Nüssen; Eier, Milch und Milchprodukte, nämlich Butter, Käse, Sahne, Joghurt, Dickmilch, Kefir, Quark, Milchpulver für Nahrungszwecke, alkoholfreie Milch- und Milchmischgetränke mit überwiegendem Milchanteil; Speiseöle und -fette einschließlich Margarine; Salatsoßen; Fleisch-, Obst- und Gemüsekonserven; für die menschliche Ernährung zubereitete Getreideprodukte und Getreidepräparate, Getreidemahlerzeugnisse und Getreideflocken; Getreide-Müslis auch mit Trockenfrüchten, Nüssen und Ölsaaten, auch geröstet; Nuß- und Trockenfruchtmischungen; Brot, feine Backwaren und Konditoreiwaren, Dauerbackwaren, Knäckebrot, Zwieback; Teigwaren aus Getreide-, Reis-, Hirse-, Dinkel- oder Sojamahlerzeugnissen, Reis und Reisprodukte; getrocknete Hülsenfrüchte und deren Mahlerzeugnisse, Sojaprodukte und Sojaeiweißzubereitungen, nämlich Tofu, Tofuprodukte, Sojamilch, Sojasoßen und Sojapasten, fermentierte Sojabohnen; fernöstliche Spezialitäten, nämlich Meeresalgen, Trockenpilze; frische Keimlinge aus Getreide, Hülsenfrüchten und Ölsaaten; Speiseeis; Honig, Blütenpollen für Nahrungszwecke; Melassesirup, Malz, Zucker und andere natürliche Süßungsmittel, nämlich Fruchtdicksäfte und Ahornsirup; Süßwaren, nämlich Waren aus Fruchtmark, Fruchtdicksäften, Ahornsirup, Schokolade, Zucker und Nüssen; Marzipan, insbesondere Honigmarzipan; Pralinen; Kaffee und Kaffee-Ersatz, Kakao, Kakaobutter, Kakaoerzeugnisse, Johannisbrotkernmehl, Carobpulver, Tees, Kräutertees und Teemischungen für nichtmedizinische Zwecke; Speisesalz, Gewürze, Kräuter, Senf, Essig, Mayonnaise, Hefeprodukte, nämlich Hefeextrakte und Hefeflocken; Suppen, Suppenkonzentrate, Soßen und Würzmittel, Flüssigwürzen, Brühwürfel; Biere, Mineralwasser, Fruchtgetränke und Fruchtsäfte; Sirupe und andere Präparate für die Zubereitung von Getränken, Getreide- und Gemüsesäfte, auch milchsauer vergoren; sämtliche vorgenannten Waren ohne Zusatzstoffe oder Rückstände von Pflanzenschutzmitteln oder sonstigen Mitteln im Sinne des LMBG, mit Ausnahme von Rückständen aufgrund allgemeiner Umweltbelastungen, oder von Stoffen mit pharmakologischer Wirkung und keinem Bestrahlungsverfahren unterzogen