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Seifen; Parfümerien, ätherische Öle, Mittel zur Körper- und Schönheitspflege, Haarwässer; Messerschmiedewaren, Gabeln und Löffel, auch aus Edelmetallen; Tonträger, insbesondere Schallplatten, Compact Discs (CD), Tonbänder und Tonbandkassetten; Bildträger, insbesondere Videoplatten (Bildplatten), Video-Compact-Discs (CD-Video, CD-ROM), Videokassetten und Videobänder; kodierte Telefon- und Chipkarten; Brillen, insbesondere Skibrillen, Sonnenbrillen; personal organizers (elektronische Time-Systeme); Lawinen-Pieps-Geräte; Geräte zur Aufzeichnung, Übertragung und/oder Wiedergabe von Ton und Bild, insbesondere Telekommunikationsgeräte, Pager, Radios, Telefone, Handys; Computerhardware; Compiutersoftware; Juwelierwaren, Schmuckwaren, auch Modeschmuck, insbesondere Schlüsselanhänger, Krawattennadeln, Krawattenklammern, Schnallen aus Edelmetall, Abzeichen, Armbänder, Arm- und Fußringe und -ketten, Halsschmuckstücke, Broschen, Ohrengehänge, Pins; Uhren und Zeitmeßinstrumente; angepaßte Etuis und Behältnisse für die vorgenannten Waren der Klasse 14; Papier, Pappe (Karton) und Waren aus diesen Materialien, soweit in Klasse 16 enthalten, insbesondere Handtücher, Taschentücher, Servietten, Tischdecken, Abschminktücher und Druckpapier, Briefpapier, Verpackungsbehälter, Verpackungstüten; Druckereierzeugnisse, insbesondere Zeitungen, Zeitschriften Comic-Hefte, Magazine, Broschüren, Faltblätter, Prospekte, Programmhefte, Pressemappen, Bücher, Buchhüllen, Plakate, Transparente, Telefonkarten, Eintrittskarten, Einladungskarten, Ausweise; Schreibwaren, einschließlich Schreib- und Zeichengeräte; Kalender, Abziehbilder (auch solche aus Venyl und solche zum Aufbügeln), Papier und Venyl-Aufkleber, Sticker, gestaltete Ton- und Bildtäger-Leerhüllen; Notizbücher, Notiztafeln, Adressbücher, Briefmappen, Aktendeckel und -hefter, Alben, Briefbeschwerer, Brieföffner, Schreibunterlagen, Geschenkpapier, Geschenkanhänger aus Papier und Pappe; gestaltete Video-Leerhüllen; Schreibgeräte, insbesondere Kugelschreiber und Füller, Schüleretuis (ausgenommen aus Leder), Bleistiftdosen, Bleistifthalter, Bleistiftverlängerer, Bleistiftspitzer; Verpackungsmaterial aus Kunststoff, soweit in Klasse 16 enthalten; Lederwaren, insbesondere Einkaufstaschen, Sport- bzw. Freizeittaschen und Rucksäcke, Boardtaschen soweit in Klasse 18 enthatlen; Reise- und Handkoffer, Regenschirme, Sonnenschirme und Spazierstöcke; Geräte und Behälter für Haushalt und Küche, Waren aus Glas und Porzellan, insbesondere für den Gebrauch beim Essen und Trinken, soweit in Klasse 21 enthalten; Bekleidungsstücke, Schuhwaren, Kopfbedeckungen, insbesondere T-Shirts, Sweatshirts, Trachten- und Freizeitbekleidung, Röcke, Blusen, Kleider, Kostüme und Hosen, Jacken, Gürtel, Einsteck-, Hals-, Kopf- und Schultertücher, Handschuhe, Strumpfwaren, Freizeitschuhe, Sportschuhe; Schutzhelme, Mützen; Pullover, Winter-Outdoor-Snowboardbekleidung und Accessoires soweit in Klasse 25 enthalten; Spiele, Spielzeug; Turn- und Sportartikel, insbesondere Snowboards, Bindungen, soweit in Klasse 28 enthalten; Fleisch, Fisch, Geflügel und Wild; Fleischextrakte; konserviertes, frisches, getrocknetes und gekochtes Obst und Gemüse; Gallerten (Gelees), nämlich Fleisch- und Fischgallerten; Marmeladen; Konfitüren; Eier, Bilch und Milchprodukte, insbesondere Käse, Quark, Joghurt, Sahne, Butter; Speiseöle und Speisefette; Fleisch- und Fischkonserven; Fertiggerichte enthaltend eine oder mehrere der vorstehenden Waren der Klasse 29, insbesondere Fisch einschließlich Geflügel und/oder Fleischerzeugnisse und/oder Weichtiere oder Erzeugnisse daraus und/oder Gemüse und/oder Kartoffeln und/oder Pilze und/oder zubereitetes Obst und/oder Käse und/oder Getreideerzeugnisse und/oder Teigwaren und/oder Backwaren und/oder Eier, auch unter Zusatz von Sauermilch, Joghurt, Milchmischerzeugnissen und Butter, auch tiefgefroren; sämtliche davor genannten Lebensmittel auch als Feinkostartikel; Kaffee, koffeinhaltige Getränke; Tee, Kakao, Zucker, Reis, Tapioka, Sago, Kaffee-Ersatzmittel; Mehle und Getreidepräparate, Brot, feine Backwaren und Konditorwaren, Speiseeis; Pralinen, Schokolade und Zuckerwaren; Honig; Hefe, Backpulver; Speisesalz, Senf; Pfeffer, Essig, Saucen (Würzmittel); Gewürze; Kühleis; Biere, Ale und Porter; natürliches Mineralwasser, Quellwasser und Tafelwasser und andere alkoholfreie Getränke; Fruchtgetränke, Fruchtsäfte, Fruchtnektare; Sirupe und andere Präparate für die Zubereitung von Getränken; Energydrinks; Fitnessgetränke; Getränkezusätze soweit in Klasse 32 enthalten; Alkoholische Getränke, Spirituosen, Weine, Likören, Cocktails, Schaumweine, Champagner; Mischgetränke aus zwei oder mehreren der zuvor genannten Getränke, insbesondere fertige Cocktails; Raucherartikel, insbesondere Tabakdosen, Zigarren- und Zigarettenspitzen, -etuis, -schachteln, -kästen, Aschenbecher, Feuerzeuge, Streichhölzer; Merchandising im Rahmen der Verkaufsförderung durch Werbung im gesamten Medienbereich; Werbung; Sponsoring durch Werbung; Marketing; Dienstleistung eines Franchisegebers, nämlich die Vermittlung von wirtschaftlichem und organisatorischem Know-how; Organisation und Veranstaltung von Reisen, Reiseleitung, Zimmervermittlung; Unterhaltung; sportliche und kulturelle Aktivitäten, insbesondere Organisation und Veranstaltung von Konzerten, Film- und Theateraufführungen, Ausstellungen, Kongressen, Galas, Meetings, Produktion von Unterhaltungsfilmen, Film- und Fernsehproduktionen, Herausgabe von Verlagserzeugnissen, auch mittels multimedialer Systeme; Handel mit Film-, Fernseh- und Musikrechten; Ausrichten von sportlichen Veranstaltungen, insbesondere Snowboardrennen und im Funsportbereich; Sponsoring durch kulturelle Unterstützung von Sportlern, soweit in Klasse 41 enthalten; Verpflegung, Bewirtung und Beherbergung von Gästen, Partyservice, Catering, Organisation und Veranstaltung von Banketten; Lizenzvergabe