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Gesinterte und gegossene Hartmetall-Legierungen in Form von rohen und bearbeiteten Werkstücken, nicht für medizinische Produkte, insbesondere Implantate, insbesondere künstliche Gelenke, ausgenommen Schneideinsätze für chirurgisches und medizinisches Werkzeug; Gußhartmetallschweißstäbe, nicht für medizinische Produkte, insbesondere Implantate, insbesondere künstliche Gelenke, ausgenommen Schneideinsätze für chirurgisches und medizinisches Werkzeug; gesinterte elektrische Schaltkontakte, nicht für medizinische Produkte, insbesondere Implantate, insbesondere künstliche Gelenke, ausgenommen Schneideinsätze für chirurgisches und medizinisches Werkzeug; Hartmetall-Legierungen, Metallkarbide und Metalle in Pulverform, nicht für medizinische Produkte, insbesondere Implantate, insbesondere künstliche Gelenke, ausgenommen Schneideinsätze für chirurgisches und medizinisches Werkzeug; hochtemperaturbeständige Sinterwerkstoffe, nicht für medizinische Produkte, insbesondere Implantate, insbesondere künstliche Gelenke, ausgenommen Schneideinsätze für chirurgisches und medizinisches Werkzeug; gesinterte Metalloxid-Metallkörper (soweit in Klasse 6 enthalten), nicht für medizinische Produkte, insbesondere Implantate, insbesondere künstliche Gelenke, ausgenommen Schneideinsätze für chirurgisches und medizinisches Werkzeug; Maschinenwerkzeuge aus Vollhartmetall und solche, die mit Hartmetall bestückt sind, nicht für medizinische Produkte, insbesondere Implantate, insbesondere künstliche Gelenke, ausgenommen Schneideinsätze für chirurgisches und medizinisches Werkzeug; Werkzeugeinsätze aus Hartmetall für die spangebende und spanlose Werkstoffbearbeitung, Maschinenwerkzeuge aus Vollhartmetall und solche, die mit Hartmetall bestückt sind, nicht für medizinische Produkte, insbesondere Implantate, insbesondere künstliche Gelenke, ausgenommen Schneideinsätze für chirurgisches und medizinisches Werkzeug; Drehklemmhalter, nicht für medizinische Produkte, insbesondere Implantate, insbesondere künstliche Gelenke, ausgenommen Schneideinsätze für chirurgisches und medizinisches Werkzeug; Schneidplatten und Wendeschneidplatten, nicht für medizinische Produkte, insbesondere Implantate, insbesondere künstliche Gelenke, ausgenommen Schneideinsätze für chirurgisches und medizinisches Werkzeug; Einsätze für Bergbauwerkzeuge, nicht für medizinische Produkte, insbesondere Implantate, insbesondere künstliche Gelenke, ausgenommen Schneideinsätze für chirurgisches und medizinisches Werkzeug; Kaltschlagmatritzen als Maschinenteile, nicht für medizinische Produkte, insbesondere Implantate, insbesondere künstliche Gelenke, ausgenommen Schneideinsätze für chirurgisches und medizinisches Werkzeug; auf Verschleiß beanspruchte Maschinenteile aus Vollhartmetall oder solche, die mit Hartmetall bestückt sind, nämlich Achsen, Wellen, Lager, Buchsen, Spindeln, Auflageschienen für Schleifmaschinen, Schläger für Zerkleinerungsmaschinen und Sandstrahlgebläse, Sandstrahldüsen, nicht für medizinische Produkte, insbesondere Implantate, insbesondere künstliche Gelenke, ausgenommen Schneideinsätze für chirurgisches und medizinisches Werkzeug; Werkzeugeinsätze für Handwerkzeuge, wie Meißel, Schaber und Glasschneider, nicht für medizinische Produkte, insbesondere Implantate, insbesondere künstliche Gelenke, ausgenommen Schneideinsätze für chirurgisches und medizinisches Werkzeug; Hartstoffbeschichtung von Werkstücken, nicht für medizinische Produkte, insbesondere Implantate, insbesondere künstliche Gelenke, ausgenommen Schneideinsätze für chirurgisches und medizinisches Werkzeug