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Elektrische, elektrotechnische und elektronische Apparate und Geräte, soweit in Klasse 9 enthalten; Verkaufsautomaten, Rechenmaschinen; Datenverarbeitungsgeräte und Computer; Computerbetriebsprogramme, soweit in Klasse 9 enthalten; optische Bildbetrachter mit dreidimensionalen graphischen Darstellungen; Geräte zur Aufzeichnung, Übertragung und Wiedergabe von Ton und Bild; Heimcomputer, Pufferspeicher, Computerchips, -disks, -kabel, -diskettenlaufwerke, -terminals, -drucker, -tastaturen, -sichtgeräte und andere Peripheriegeräte für Computer; Fernsehspielgeräte, Video-, Computer- und andere elektronische Spiele, soweit in Klasse 9 enthalten; Spiel- und Unterhaltungsautomaten, einschließlich Flipperspiele, Video- und Computerspiele, (auch jeton- oder münzbetätigt); Teile aller vorgenannten Waren; Zubehör für Heimcomputer sowie für Video- und Computerspiele und ähnliche elektronische Spielgeräte, nämlich Steuerknüppel, Adapter, Module, Computer- und Videospielkassetten, -disketten, -kartuschen, -platten und -bänder; Computersoftware, soweit in Klasse 9 enthalten, insbesondere CD Roms mit Film- und Fernsehprogrammen; interaktive Multimedia-Software für Geschäftszwecke, Erziehung, Unterricht, Unterhaltung und für Spielzwecke, soweit in Klasse 9 enthalten; belichtete Filme, insbesondere Kino- und Spielfilme; bespielte und unbespielte Ton- und/oder Bildträger (ausgenommen unbelichtete Filme), insbesondere Schallplatten, Compact-Disks, Tonbänder und -kassetten, Magnetaufzeichnungsträger, Videobänder und Videokassetten mit Filmen und Fernsehprogrammen; dekorative Magnete; Brillen, Sonnenbrillen; Brillenetuis, Brillenketten, -schnüre, -gläser und -fassungen; Erziehung, Schulung, Veranstaltung und Durchführung von Seminaren; Unterhaltung, insbesondere Produktion, Reproduktion, Vorführung und Vermietung von Filmen, Produktion und Reproduktion von Ton- und Bildaufnahmen, insbesondere von Fernsehprogrammen, auf anderen Bild- und/oder Tonträger, Vorführung und Vermietung dieser Bild- und/oder Tonträger; Produktion und Gestaltung von Rundfunk- und Fernsehsendungen, insbesondere Rundfunk- und Fernsehunterhaltungssendungen; Betrieb und Vermietung von Studios einschließlich von Einrichtungen, Apparaten und Geräten für die Produktion von Filmen und Fernsehprogrammen; Dienstleistungen von Freizeit- und Vergnügungsparks; Volksbelustigungen, Zirkusdarbietungen, Schaustellung von Tieren; Theateraufführung, Veranstaltung von Tanz- und/oder Musikdarbietungen sowie Unterhaltungsshows; Information über Veranstaltungen (Unterhaltung), Organisation und Veranstaltung sportlicher und kultureller Aktivitäten und Wettbewerbe; Dienstleistungen eines Clubs in Form von Erziehung, Unterricht und Unterhaltung; Veranstaltung von Ausstellungen für kulturelle und Unterrichtszwecke
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