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Mischungen und halbfertige Zubereitungen, im Wesentlichen bestehend aus Fleisch und/ oder Fleischerzeugnissen und /oder Geflügel und/ oder Geflügelerzeugnissen und/ oder Wild und / oder Wilderzeugnissen und/ oder Fisch und/ oder Fischerzeugnissen und/ oder Schalentieren und/ oder Weichtieren und/ oder zubereitetem Gemüse und/ oder zubereitetem Obst und/ oder Gallerten (Gelees) und/ oder Nüssen und/ oder Hülsenfrüchten und/ oder Kartoffeln und/ oder Eiern und/ oder Milch und/ oder Milchprodukten und/ oder Speiseölen und –fetten und/ oder Konfitüren und/ oder Kompotten, alle vorgenannten Waren, soweit in Klasse 29 enthalten, für die Herstellung von Back- und Konditorwaren sowie für die Herstellung von Füllungen und Belägen süßer und pikanter Geschmacksrichtungen für Back- und Konditorwaren; sämtliche vorgenannte Waren auch tiefgekühlt
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Mehle und Getreidepräparate, Brot, Brötchen, Gebäck, Hefe, Backpulver; Backaromen, ausgenommen ätherische Öle; Back- und Konditorwaren, auch mit Füllungen und/ oder Belägen süßer oder pikanter Geschmacksrichtungen, soweit in Klasse 30 enthalten; Fertig- oder Halbfertigteige zur Herstellung von Backwaren und/ oder Konditorwaren süßer und pikanter Geschmacksrichtung; Füllungen und Beläge süßer und pikanter Geschmacksrichtung im Wesentlichen bestehend aus Teigwaren und/ oder Reis und/ oder Mehlen und/ oder Getreidepräparaten und/ oder Honig und/ oder Melassesirup und/ oder Kakao und/ oder Schokolade und/ oder Schokoladeprodukten und/ oder Zucker und/ oder Zuckerwaren und/ oder Hefe und/oder Backpulver und/ oder Gewürzen und/ oder Gewürzmischungen und/ oder Kräutern und/ oder Kräutermischungen, alle vorgenannten Waren für Back und Konditorwaren und soweit in Klasse 30 enthalten; Mischungen und halbfertige Zubereitungen, im Wesentlichen bestehend aus Teigwaren und/ oder Reis und/ oder Mehlen und/ oder Getreidepräparaten und/ oder Honig und/ oder Melassesirup und/ oder Kakao und/ oder Schokolade und/ oder Schokoladeprodukten und/ oder Zucker und/ oder Zuckerwaren und/ oder Hefe und/oder Backpulver und/ oder Gewürzen und/ oder Gewürzmischungen und/ oder Kräutern und/ oder Kräutermischungen, alle vorgenannten Waren soweit in Klasse 30 enthalten, für die Herstellung von Back und Konditorwaren sowie für die Herstellung von Füllungen und Belägen süßer und pikanter Geschmacksrichtung für Back- und Konditorwaren; sämtliche vorgenannte Waren auch tiefgekühlt; tiefgekühlte Teiglinge; im Wesentlichen aus Malzextrakten oder Getreidemehlen bestehende Backmittel; Garnier- und Überzugsmassen sowie Glasuren, soweit in Klasse 30 enthalten; Teigwaren und Nudeln; Pizza
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Dienstleistungen zur Verpflegung von Gästen
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