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Chemische Erzeugnisse für gewerbliche, wissenschaftliche, fotografische, land-, garten- und forstwirtschaftliche Zwecke; künstliche Süßstoffe und probiotische Stoffe, nämlich Kulturen von Mikroorganismen, soweit in Klasse 1 enthalten, insbesondere Fructooligosaccharide, Galactooligosaccharide, Tagatose, Trehalulose, chemische Erzeugnisse zum Frischhalten und Haltbarmachen von Lebensmitteln; Düngemittel; Kunstharze im Rohzustand, Kunststoffe im Rohzustand; Feuerlöschmittel; Gerbmittel; Klebstoffe für gewerbliche Zwecke; Mittel zum Härten und Löten von Metallen
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diätetische Süßmittel für medizinische Zwecke, pharmazeutische und veterinärmedizinische Erzeugnisse sowie Präparate für die Gesundheitspflege; diätetische Erzeugnisse für medizinische Zwecke, Babykost, Desinfektionsmittel, Mittel zur Vertilgung von schädlichen Tieren, Fungizide, Herbizide
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Fleisch, Fisch, Geflügel und Wild; Fleischextrakte; konserviertes, getrocknetes und gekochtes Obst und Gemüse; Gallerten (Gelees), Konfitüren, Kompotte; Eier, Milch und Milchprodukte; Speiseöle und -fette; mit Gelierzucker und Geliermitteln verarbeitetes Obst und Gemüse; Geliermittel für Nahrungszwecke
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Zucker, Stärkeverzuckerungsprodukte für Nahrungszwecke, Glukose für Nahrungszwecke, Reis, Tapioka, Sago, Mehle und Getreidepräparate; Brot, feine Backwaren und Konditorwaren, Speiseeis; Honig, Melassesirup, Hefe, Backpulver, Salz, Senf, Essig, Soßen (Würzmittel), Gewürze, Kühleis; Bonbons, Süßwaren; Backaromen (ausgenommen ätherische Öle); Geschmacksverstärker und Geruchsverstärker für Nahrungsmittel; natürliche Süßungsmittel; diätetische Lebensmittel oder Nahrungsergänzungsmittel für nicht medizinische Zwecke auf der Basis von Kohlehydraten, Ballaststoffen, unter Beigabe von Vitaminen, Mineralstoffen, Spurenelementen, entweder einzeln oder in Kombination, soweit in Klasse 30 enthalten; Gelierzucker
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Futtermittel, Malz, Sämereien, lebende Pflanzen, natürliche Blumen, frisches Obst und Gemüse, land-, garten- und forstwirtschaftliche Erzeugnisse sowie Samenkörner, soweit in Klasse 31 enthalten; lebende Tiere
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Sirupe und andere Präparate für die Zubereitung von Getränken; Fruchtgetränke und Fruchtsäfte, Mineralwässer und kohlensäurehaltige Wasser und andere alkoholfreie Getränke; Biere