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Analysegeräte (nicht für medizinische Zwecke); Anzeigegeräte (elektrisch); Computer; Computerperipheriegeräte; Computerprogramme (gespeichert); Computerprogramme (herunterladbar); Computer-Software (gespeichert); Datenverarbeitungsgeräte; Empfangsgeräte (Ton-, Bild-), Sender (Telekommunikation); Geräte zur Aufzeichnung, Übertragung und Wiedergabe von Ton und Bild; Datenverarbeitungsgeräte und Computer; Appartate und Instrumente zum Messen und zur Übermittlung von Befehlen; Unterhaltungsgeräte, die nur mit einem Fernsehempfänge zu verwenden sind werden kann; Spiele; Spielzeug; Turn- und Sportartikel, soweit in Klasse 28 enthalten; Geräte für verschiedene Sportarten und Spiele, soweit in Klasse 28 enthalten; Werbung; Geschäftsführung; Unternehmensverwaltung; Büroarbeiten; Dienstleistungen von Werbeunternehmen, die sich in Bezug auf alle Arten von Waren oder Dienstleistungen hauptsächlich mit Mitteilungen an die Öffentlichkeit und mit Erklärungen und Anzeigen durch alle Mittel der Verbreitung befassen, Zusammenstellen verschiedener Waren (ausgenommen deren Transprort) für Dritte, um den Verbrauchern Ansicht und Erwerb dieser Waren zu erleichtern; Dienstleistungen, die sich auf das Registrieren, Abschreiben, Abfassen, Zusammenstellen oder das systematische Ordnen von schriftlichen Mitteilungen und Aufzeichnungen beziehen, ebenso wie auf die Auswertung oder Zusammenstellung von mathematischen oder statistischen Daten; Dienstleistungen von Werbeagenturen sowie Dienstleistungen, wie die Verteilung von Prospekten (direkt oder durch die Post) oder das verteilen von Warenmustern (Warenproben). Diese Klasse kann die Werbung für andere Dienstleistungen, wie z. B. die Werbung für Bankdarlehen oder die Rundfunkwerbung, umfassen; Telekommunikation, insbesondere Dienstleistungen, die es zumindest einer Person ermöglichen, mit einer anderen durch ein sinnesmäßig wahrnehmbares Mittel in Verbindung zu treten. Solche Dienstleistungen umfassen diejenigen, welche es einer Person gestatten, mit einer anderen zu sprechen, welche Botschaften von einer Person an eine andere übermitteln und welche akustische oder visuelle Übermittlungen von einer Person an eine andere gestatten (Rundfunk und Fernsehen). Dienstleistungen, die im Wesentlichen in der Verbreitung von Rundfunk- oder Fernsehprogrammen bestehen; Auskünfte über Telekommunikation; Bereitstellen von Telekommunikationsverbindungen zu einem weltweiten Computernetz; Betrieb und Vermietung von Einrichtungen für die Telekommunikation; E-Mail-Dienste; Leitungs-, Routing- und Verbindungsdienstleistungen für die Telekommuniktion; Vermietung von Telekommunikationsgeräten; Erziehung; Ausbildung; Unterhaltung; sportliche und kulturelle Aktivitäten, Dienstleistungen von Personen oder Einrichtungen, die auf die Entwicklung der geistigen Fähigkeiten von Menschen und Tieren gerichtet sind, sowie Dienstleistungen, die der Unterhaltung dienen oder die Aufmerksamkeit in Anspruch nehmen sollen; alle Formen der Erziehung von Personen; Dienstleistungen, deren Hauptzweck die Zerstreuung, Belustigung oder Entspannung von Personen ist; aktualisieren von Computer-Software; Beratung für Telekommunikationstechnik; Computerberatungsdienste; EDV-Beratung; technische Beratung; Wartung von Internet-Zugängen; wissenschaftliche und technologische Dienstleistungen und Forschungsarbeiten und diesbezügliche Designerdienstleistungen; industrielle Analyse- und Forschungsdienstleistungen; Entwurf, Entwicklung und Aktualisierung bzw. Anpassung von Computerhardware und -software, insbesondere für die Bereiche Gewinnspiele, Tippspiele, Sportspiele, Wissensmanagement, Intranet, Kundenbindung, Werbung