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Schleifpapier und -gewebe in Form von Boxen; Beschläge, Ösen, Schlösser, Sägegriffe, Kästen, Boxen, Möbelrollen, sämtliche Waren aus Metall; maschinell betriebene Werkzeuge und maschinell betriebene Geräte für die Metall-, Holz- und Kunststoff- und Steinverarbeitung soweit in Klasse 7 enthalten, insbesondere Bohrer, Bohrersätze und -sortimente, Bohrkronen, Diamantbohrwerkzeuge, Forstner- und Scharnierlochbohrer, Flachfräsbohrer, Fräsbohrer, Fräsköpfe, Versenker, rotierende Fräser, Profilmesser für Fräsköpfe, Oberfräser, Bürsten, Elektronikwerkzeuge, Schlagschrauber, Nietgeräte, Sägen, Lochsägen, auch in mit Hartmetall bestreuter oder bestückter Ausführung, Sägeblätter, Sägedrähte auch in mit Hartmetall bestückter Ausführung; folgende Waren als Maschinenteile, nämlich Kreissägeblätter, Kreisschneider, Sicherheitsdrahtbürsten, Hobelmesser, Bohrfutter und Bohrfutterschlüssel, Gewindeschneidwerkzeuge, Halter für Werkzeuge, Bithalter, Stichsäge- und Säbelsägeblätter, Sägeketten, Sägeführungen, Ersatzmesser für Elektrohobel, Maschinenhandgriffe, Bandsägeblätter, Trenn- und Schruppscheiben, Diamanttrennscheiben, Schleifscheiben und -bänder, Schleifmob, Dreieck- und Sechseckschleifscheiben, gelochte und ungelochte Schleifscheiben und -streifen, Fiberschleifscheiben, Schleifklötze, Schleifstifte, Schleifteller auch in mit Hartmetall bestückter oder bestreuter Ausführung, Schleifkörper auch in mit Hartmetall bestückter Ausführung, Schleifzubehör, nämlich mit Schaft versehene Schleifkörper und flächig vorgeformte Schleifelemente, Messer- und Scherenschleifer, Fächerschleifer; maschinelle Trennschleifervorsatzgeräte, Stichschleifer, Lamellenschleifer, maschinell betriebene Schleifgeräte auch für Spiralbohrer, Stützteller für Excenterschleifer und Winkelschleifer, von Stichsägen angetriebene Schleifgeräte; Werkstückspanngeräte und Reduziergewindekupplungen und Aufspanndorne als Teile von Werkzeugmaschinen; motorisch angetriebene Handbohrmaschinen sowie Ständer hierfür, Vorsatzgeräte für Bohrmaschinen und andere Werkzeugmaschinen mit integriertem oder auswechselbarem Antrieb, nämlich Gummiteller, Polierteller, -scheiben und -hauben, Bänder, rotierende Raspeln, rotierende Bürsten, biegsame Wellen, Farbrührer, Pumpen, Fräser-, Schlagbohr-, Schraubendreher-, Kreis- und Stichsägen- sowie Schleif- und Trennscheibenvorsatzgeräte, Schattenfugenfräsvorsatzgeräte, Meißelvorsätze für Maschinen, maschinell betätigte Gartengeräte, maschinelle Spannvorrichtungen, Maschinenschraubstöcke, Gehrungssägenvorsätze für Stichsägen, Heftpistolen und -klammern, Nagelgeräte, Hammertacker, Elektrotacker, Heißklebegeräte und Klebestifte dafür, Seilzüge, maschinelle Klebstoffauftragsgeräte und Cutter, gefüllte Maschinenaufbewahrungskoffer; handbetriebene Werkzeuge und handbetriebene Geräte für die Metall-, Holz- und Kunststoff- und Steinverarbeitung soweit in Klasse 8 enthalten, insbesondere Schraubstöcke, Spannwerkzeuge, Feilen, Zangen, Hämmer, Handraspeln, Spachteln, Pinzetten, Ersatzmesser für Handhobel, Malerspachtel, Handsenker, Bohrfutterschlüsselhalter als Handwerkszeug, Markierstifte als Handwerkzeug, Diamantwerkzeuge, Messerschmiedewaren, Ersatzklingen für Messer, Fliesenschneider, Meißel, Schraubenschlüssel, Steckschlüssel, Stiftschlüssel, Zweilochschlüssel, Schraubendreher, Schrauberbits, Kartuschenpressen, magnetische Greifwerkzeuge, mechanische Greifwerkzeuge, Scheren, handbetätigte Drahtspender, mit Hartmetall bestückte Handwerkszeuge, handbetätigte Spannvorrichtungen einschließlich Spanngurte, Schneidladen für Sägen, Blechscheren, Steckschlüsselsätze, Gartenscheren, Leimzangen, Gehrungsladen, Ösenzangen, Äxte, Beile, Vorschlaghämmer, Kellen, Bolzenschneider, Kästen, Boxen, Kofferroller als Transportgeräte; handbetätigte Klebstoffauftrags- und Gartengeräte, Werkzeugaufbewahrungskoffer; Sägegriffe, Kästen, Boxen, sämtliche Waren nicht aus Metall