29
30
Kaffee, Tee, Kakao, Zucker, Reis, Tapioka, Sago, Kaffee-Ersatzmittel; Mehle und Getreidepräparate, Brot, Brötchen, Gebäck, feine Backwaren und Konditorwaren, Speiseeis; Honig, Melassesirup; Hefe, Backpulver, Salz, Senf; Essig, Saucen (Würzmittel); Gewürze; Kühleis; Mittel aus fettartigen Stoffen, Fetten, Wachsen oder Paraffinen zur Verhütung des Anbackens von Gebäcken aller Art; Öl- und Fettemulsionen zum Bestreichen von Backblechen, Backformen und Backwaren; Backaromen, ausgenommen ätherische Öle; Back- und Konditorwaren, auch mit Füllungen und/oder Belägen süßer oder pikanter Geschmacksrichtungen; Fertig- und Halbfertigteige zur Herstellung von Konditorwaren und/oder Backwaren süßer und pikanter Geschmacksrichtung; Füllungen und Beläge süßer und pikanter Geschmacksrichtung für Back- und Konditorwaren in der Hauptsache bestehend aus Fleisch und/oder Fleischerzeugnissen und/oder Geflügel und/oder Geflügelerzeugnissen und/oder Wild und/oder Wilderzeugnissen und/oder Fisch und/oder Fischerzeugnissen und/oder Schalentieren und/oder Weichtieren und/oder Gewürzen und/oder zubereitetem Gemüse und/oder zubereitetem Obst und/oder Gallerten (Gelees) und/oder Nüssen und/oder Hülsenfrüchten und/oder Kartoffeln und/oder Teigwaren und/oder Reis und/oder Eiern und/oder Milch und/oder Milchprodukten und/oder Speiseöle und -fette und/oder Mehle und/oder Getreidepräparate und/oder Konfitüren und/oder Kompotten und/oder Honig und/oder Melassesirup und/oder Schokolade und/oder Schokoladeprodukten, vorgenannte Waren soweit in Klassen 29 und 30 enthalten; Mischungen und halbfertige Zubereitungen, in der Hauptsache bestehend aus Fleisch und/oder Fleischerzeugnissen und/oder Geflügel und/oder Geflügelerzeugnissen und/oder Wild und/oder Wilderzeugnissen und/oder Fisch und/oder Fischerzeugnissen und/oder Schalentieren und/oder Weichtieren und/oder Gewürzen und/oder zubereitetem Gemüse und/oder zubereitetem Obst und/oder Gallerten (Gelees) und/oder Nüssen und/oder Hülsenfrüchten und/oder Kartoffeln und/oder Teigwaren und/oder Reis und/oder Eiern und/oder Milch und/oder Milchprodukten und/oder Speiseöle und -fette und/oder Mehle und/oder Getreidepräparate und/oder Konfitüren und/oder Kompotten und/oder Honig und/oder Melassesirup und/oder Schokolade und/oder Schokoladeprodukten, vorgenannte Waren soweit in Klassen 29 und 30 enthalten, für die Herstellung von Back- und Konditorwaren; Mischungen und halbfertige Zubereitungen, in der Hauptsache bestehend aus Fleisch und/oder Fleischerzeugnissen und/oder Geflügel und/oder Geflügelerzeugnissen und/oder Wild und/oder Wilderzeugnissen und/oder Fisch und/oder Fischerzeugnissen und/oder Schalentieren und/oder Weichtieren und/oder Gewürzen und/oder zubereitetem Gemüse und/oder zubereitetem Obst und/oder Gallerten (Gelees) und/oder Nüssen und/oder Hülsenfrüchten und/oder Kartoffeln und/oder Teigwaren und/oder Reis und/oder Eiern und/oder Milch und/oder Milchprodukten und/oder Speiseöle und -fette und/oder Mehle und/oder Getreidepräparate und/oder Konfitüren und/oder Kompotten und/oder Honig und/oder Melassesirup und/oder Schokolade und/oder Schokoladeprodukten, vorgenannte Waren soweit in Klassen 29 und 30 enthalten, für die Herstellung von Füllungen und Belägen süßer und pikanter Geschmacksrichtung für Back- und Konditorwaren; Backmittel soweit in Klassen 29 und 30 enthalten; Teigwaren und Nudeln, Pizza