PEAKFEIN Landeplatz für Genießer Logo (DPMA, 03.07.2022)
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Die Deutsche Marke PEAKFEIN Landeplatz für Genießer wurde als Wort-Bildmarke am 03.07.2022 beim Deutschen Patent- und Markenamt angemeldet.
Sie wurde am 05.08.2022 im Markenregister eingetragen.
Der aktuelle Status der Marke ist "Marke eingetragen".
#Stilisierte Blätter #Köpfe, Büsten #Andere Blätter #In doppelter Gliederung geschriebene Briefe #Serie von Briefen, die verschiedene Formen des Schreibens darstellen #Buchstabenreihen in verschiedenen Dimensionen #Mit einer wiederholten Inschrift bedeckte Flächen oder Hintergründe #Männer im Smoking oder Anzug, Raucheranzug #Flächen oder Hintergründe, die mit anderen sich wiederholenden geometrischen Figuren oder Mustern bedeckt sind #Frauen in Stadtkleidung #Fünf Farben und mehr #Vollständiger Rahmen und Rahmen #Buchstaben in heller Schrift auf dunklem Hintergrund #Mit anderen sich wiederholenden figurativen Elementen bedeckte Flächen oder Hintergründe #Wegweisertafeln oder -pfosten, Firmenschilder, Namens- und Nummernschilder von Straßen #Mehr als vier Blätter, verstreute Blätter, Bündel von Blättern #Zeichen, Zeichnungen oder andere figurative Elemente, die als Embleme oder Insignien erkannt werden #Buchstaben, die mit einem figurativen Element verbunden sind
Markenform | Wort-Bildmarke |
Aktenzeichen | 3020222236072 |
Registernummer | 302022223607 |
Anmeldedatum | 03. Juli 2022 |
Veröffentlichungsdatum | 09. September 2022 |
Eintragungsdatum | 05. August 2022 |
Beginn Widerspruchsfrist | 09. September 2022 |
Ende Widerspruchsfrist | 09. Dezember 2022 |
Ablaufdatum | 03. Juli 2032 |
Datum | Belegnummer | Bereich | Eintrag |
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09. Januar 2023 | 202200267903 | 2a | Widerspruchszeitraum, Marke ohne Widerspruch eingetragen |
05. August 2022 | 202200232896 | 1aaa | Eintragung, Marke eingetragen |
ID: 103020222236072