29
Fleisch; Wurst; Geflügel; Wild; Fisch; Meeresfrüchte; alle vorgenannten Waren auch als Zubereitungen und Extrakte; Fertig-, Teil- und Halbfertiggerichte sowie Feinkostsalate, jeweils unter Verwendung von Fleisch und/oder Wurst und/oder Geflügel und/oder Wild und/oder Fisch und/oder Meeresfrüchten und/oder Gemüse und/oder Obst und/oder Kartoffeln und/oder Pilzen und/oder Hülsenfrüchten; Gemüse, Obst, Pilze, Hülsenfrüchte, alle vorgenannten Waren auch als Zubereitungen und Extrakte; Kartoffelprodukte aller Art, nämlich Pommes frites, Kroketten, Bratkartoffeln, vorgegarte Kartoffeln, Kartoffelpuffer, Kartoffelklöße, Rösti, Reibekuchen, Chips, Sticks; Speiseöle; Speisefette; Brotaufstriche [fetthaltig]; Marmelade; Konfitüre; Suppen; Suppenzubereitungen; Brühen; Suppenpräparate; Fruchtsuppen; Cremespeisen unter hauptsächlicher Verwendung von Milchprodukten, nämlich Milchcreme, Sahnecreme, Quarkcreme, Joghurtcreme, auch unter Beigabe von Gemüse und Früchten; Gelierpulver und -stoffe, insbesondere für Früchte; Mousse, hauptsächlich aus Milchprodukten und/oder Früchten; Milch und Milchprodukte, einschließlich Butter, Sahne, Quark, Joghurt, Kefir und Frischkäse, Käse; Gelees für Speisezwecke; Speisegelatine; sämtliche vorstehenden Waren der Klasse 29, soweit möglich, auch in konservierter, gekühlter oder tiefgekühlter Form
30
Kaffee; Tee; Kakao; Zucker; Reis; Tapioka; Sago; Kaffee-Ersatzmittel; Mehle; Getreidepräparate; Brot; feine Backwaren und Konditorwaren; Speiseeis; Speiseeisprodukte; Backmischungen; Speisestärke; Vanillezucker; Vanillinzucker; Hefe; Backpulver; Tortenguss; Aromen und Essenzen, ausgenommen ätherische Öle; Schokolade- und Zuckerwaren; Soßen; Soßenzubereitungen; Salz; Senf; Essig; Gewürze; Gewürzmischungen; Würzsoßen; Würzmittel; Speisewürzen; Fertig-, Teil- und Halbfertiggerichte, jeweils unter Verwendung von Teigwaren und/oder Getreidemahlerzeugnissen und/oder Reis; Salz-, Laugen- und Käsegebäck; Sandwiches, auch belegt; Teigwaren, insbesondere Nudeln, Pizzen, Quiches, alle vorstehenden Waren auch in Form von Mischungen; Mais [gemahlen], Hafer [gequetscht], Grieß, alle vorgenannten Waren auch als Zubereitungen; Honig; Götterspeisen; süße Grützen; Speiseeis; Fertigdessertspeisen, soweit in Klasse 30 enthalten, einschließlich Puddinge, alle vorgenannten Waren auch in pulverisierter Form; sämtliche vorstehenden Waren der Klasse 30, soweit möglich, auch in konservierter, gekühlter oder tiefgekühlter Form