9
Computer, Computerprogramme und Software (gespeichert oder herunterladbar); Computerprogramme, insbesondere Computer-, Video-, Online- und Browserspiele (Software) sowie Spielprogramme für Mobiltelefone; interaktive Multimedia-Unterhaltungssoftware zur Verwendung auf Personalcomputern und elektronischen Spielgeräten; elektronische Computerspiele und Spielesoftware für Spielkonsolen und Steuerungshebel; gespeicherte Softwareprogramme für Spiele; Spielsoftware für Computer; elektronische Spielkonsolen zum Anschluss an einen Monitor; magnetische, optische und numerische Spielprogramme; Spielapparate zur Verwendung mit Fernsehapparaten; vorausbezahlte automatische Computerspiele; Videospiele; magnetische, optische und digitale Träger für Computerprogramme; Videospiele als Zusatzgerät für Fernsehapparate; CD-ROMs; Compactdiscs; Software mit integrierter Musik und integrierten Tonbandaufnahmen von Kinofilmen; kinematografische Filme; Maus-Pads; Joysticks; Computer-Tastaturen; Computer-Mäuse; Teile und Zusatzteile für alle vorstehend genannten Waren, soweit in Klasse 9 enthalten
16
Druckereierzeugnisse, insbesondere auf den Gebieten der Computertechnik und der Computerprogramme, nämlich Bedienungs- und Benutzungsanleitungen, Formblätter, Arbeitsanleitungen, Programmdokumentationen, schriftliches Begleitmaterial für Computerprogramme; Bücher, einschließlich Handbücher; Magazine, Broschüren, Kataloge, Schreibwaren, Kalender, Notizbücher, Karten, Poster, Plakate, Aufkleber (Papeteriewaren), Rubbelbilder, Grußkarten, Verpackungsmaterial aus Papier, Karton oder Kunststoff, soweit in Klasse 16 enthalten; Briefpapier und Umschläge; Partyartikel aus Papier, soweit in Klasse 16 enthalten; Papierservietten, Papierwimpel und -fahnen; Taschentücher aus Papier; Kork- und Kreidetafeln; Alben; Briefbeschwerer; Bastelsätze (Papier- und Schreibwaren), soweit in Klasse 16 enthalten
28
Spiele, (einschließlich Videospiele), ausgenommen als Zusatzgeräte für externen Bildschirm oder Monitor, insbesondere Computer-, Video-, Online- und Browserspiele, soweit in Klasse 28 enthalten; Videospiele für elektronische Taschengeräte, alle vorstehend genannten Spiele, ausgenommen als Zusatzgeräte für Fernsehapparate; Spielfiguren und deren Zubehör (soweit in Klasse 28 enthalten), verkleinerte Modelle von Spielfiguren; Brettspiele, Kartenspiele, Spielkarten; Spielzeug; Puzzles; Puppen; Rollschuhe, Schlittschuhe, Masken, soweit in Klasse 28 enthalten; Turn- und Sportartikel (soweit in Klasse 28 enthalten)
38
Bereitstellen des Zugriffs auf Informationen im Internet, Bereitstellen von Plattformen im Internet sowie Bereitstellung von Portalen im Internet sowie Bereitstellung von Portalen im Internet (soweit in Klasse 38 enthalten); elektronische Nachrichten- und Bildübermittlung; Nachrichten- und Bildübermittlung mittels Computer
41
Vermietung von Zugriffszeiten auf Online-Spiele; Durchführung von Spielen im Internet, im Rundfunk und im Fernsehen; Unterhaltung durch Online angebotene Spieldienstleistungen, insbesondere in Form von Computer-, Video-, Online- und Browserspielen, Spielprogrammen für Mobiltelefone sowie in Form von Informationen über die vorgenannten Dienstleistungen auf Portalen und Plattformen im Internet; Filmproduktion, Produktion von Shows; Rundfunkunterhaltung; Fernsehunterhaltung; Zusammenstellung von Rundfunk- und Fernsehprogrammen; Dienstleistungen eines Ton- und Fernsehstudios; Komponieren von Musik; Musikdarbietungen