7
Elektrische und elektronische Teile von Bau- und Straßenbaumaschinen, Erdbewegungsmaschinen, land- und forstwirtschaftlich eingesetzten Geräten und Maschinen, Hebe- und Hubmaschinen, Bergbaumaschinen, Förderbändern und Fördergeräten, Schiffsmaschinen, Straßenkehrmaschinen, Absaugmaschinen und Schneepflügen (soweit in Klasse 7 enthalten mit Ausnahme von Teilen von Verbrennungsmotoren und mit Ausnahme jeder Form von Konverter, Überwachungsgeräten, Umsetzungsapparaten und -Umsetzungsgeräten für heiße Gase und deren Teile), elektrische und elektronische Geräte und Maschinen für Versorgung, Aufbereitung und Filterung von Wasser (soweit in Klasse 7 enthalten), jede Form von Stromaggregaten und Generatoren zur Stromerzeugung (sofern in Klasse 7 enthalten) sowie Windräder zur Stromerzeugung, Regel- und Steuergeräte für Maschinen (soweit in Klasse 7 enthalten mit Ausnahme von Teilen von Verbrennungsmotoren und mit Ausnahme jeder Form von Konverter, Überwachungsgeräten, Umsetzungsapparaten und -Umsetzungsgeräten für heiße Gase und deren Teile)
9
Entfernungsmesser (Telemeter) und daraus gebildete Telemetriesysteme, Datenloggersysteme im Wesentlichen bestehend aus elektronischen Messgeräten (mit Ausnahme von Messgeräten zur Erfassung von Messwerten von Gasen) und wechselbare Speicher für Datenverarbeitung, Sender und Empfänger für elektronische Signale und Telekommunikationssignale, jede Form von Mess- und Analysegeräten (soweit in Klasse 9 enthalten mit Ausnahme der Messung und Analyse von Gasen incl. Gastemperaturen), Regel- und Steuergeräte (soweit in Klasse 9 enthalten, mit Ausnahme von Teilen von Verbrennungsmotoren und mit Ausnahme jeder Form von Konverter, Überwachungsgeräten, Umsetzungsapparaten und -Umsetzungsgeräten für heiße Gase und deren Teile), elektrische und elektronische Apparate zum Aufzeichnen von Entfernungen sowie Navigations- und Ortungsgeräte für Fahrzeuge auf dem Land, zu Wasser, in der Luft und auf Schienen, Telekommunikations- und Schnittstellengeräte sowie gespeicherte und herunterladbare Kommunikations- und Schnittstellenprogramme bzw. -software für Computersysteme, Solarmodule- und Solarkollektoren zur Stromerzeugung, jede Form von Stromgleichrichter und Stromwandler (soweit in Klasse 9 enthalten)
12
elektrische und elektronische Teile und Geräte von Fahrzeugen auf dem Lande, in der Luft, zu Wasser und auf Schienen (soweit in Klasse 12 enthalten mit Ausnahme von Teilen von Verbrennungsmotoren und mit Ausnahme jeder Form von Konverter, Überwachungsgeräten, Umsetzungsapparaten und -Umsetzungsgeräten für heiße Gase und deren Teile)
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kundenspezifische, technische Beratung, wissenschaftliche Produktforschung, Entwurf und technische Entwicklung von Hardware und Software und daraus bestehenden elektronischen Systemen, Konstruktions- und technische Projektplanung sowie Dienstleistungen von Ingenieuren auf dem Gebiet von elektronischen Systemen, Design von Computersystemen und -software, Gestaltung und Unterhaltung von Internetdiensten bzw. Websites und Erstellung von Internet- und Intranetapplikationen (Software) zum Zwecke der Kommunikation zwischen elektronischen Systemen und dem Internetdienst bzw. der Website