29
Fleisch, Fisch, Wild und Geflügel sowie Waren daraus in frischer, tiefgefrorener, geräucherter und teilzubereiteter Form, auch in Form von Frikadellen oder als Extrakt; Wurstwaren und Wurstkonserven; Fertiggerichte, im Wesentlichen bestehend aus Fleisch und Fisch; Fischsülzen; Fleisch-, Fisch-, Wild-, Geflügel-, Gemüse-, Obst- und Suppenkonserven, auch als Tiefkühlkost; Fleisch-, Fisch-, Frucht- und Gemüsegallerten; konserviertes und getrocknetes Obst und Gemüse, einschließlich Mixedpickles; Wurst-, Fleisch-, Fisch-, Geflügel- und Gemüsesalate; Ragouts und Fertiggerichte in konservierter Form, im Wesentlichen bestehend aus einem Fleischanteil und mit einer Gemüse-, Kartoffel-, Reis- oder Nudelbeilage; Suppen und Brühe, auch in Extraktform; Eier, Milch und Milchprodukte, nämlich Butter, Käse und Käsezubereitungen, Sahne, Joghurt und Joghurtdesserts, Créme fraîche, Kefir, Molke- und Milchpulver für Nahrungszwecke, Kondensmilch; aus Milch, Molke, Joghurt, Sahne, Obstsäften und/oder Obst auch unter Beigabe von stärkehaltigen Bindemitteln zubereitete Speisen; Speiseöle und -fette; Marmeladen und Konfitüren, Mischungen aus zubereiteten Früchten unter Beigabe von Honig, in konservierter Form, auch als Brotaufstrich; Tofu und Tofuerzeugnisse mit Tofu als wesentlichem Bestandteil, Seitan (Fleischersatz) und Seitanerzeugnisse mit Seitan als wesentlichem Bestandteil, Algenerzeugnisse mit Algen als wesentlichem Bestandteil, jeweils für den menschlichen Verzehr und insbesondere als Alternative zu Fleisch und Fleischwaren; vorgenannte Waren der Klasse 29 auch als Feinkostartikel; Feinkostartikel, nämlich Salate (soweit in Klasse 29 enthalten), insbesondere Gemüse-, Frucht- und Obstsalate sowie zubereitete Endivien- und Kopfsalate; Feinkostartikel, nämlich Leberpasteten und Krustentiere (nicht lebend); alle vorgenannten Waren mit Ausnahmen von Snack-Chip-Produkten aus Früchten, Wurzel- oder Knollengemüse
30
Kaffee, Tee, Reis, Tapioka, Sago, Kaffee-Ersatzmittel; Mehle und Getreidepräparate, Brot, feine Backwaren und Konditorwaren, Melasse, Hefe, Backpulver; Pizzen; Quiches; Salz, Senf; Essig; Saucen; Gewürze; Fertiggerichte, im Wesentlichen bestehend aus Nudeln; Fertiggerichte aus Teigwaren; Salatsaucen; Gewürzmischungen und -zubereitungen; Melassesirup, vorgenannte Waren der Klasse 30 auch als Feinkostartikel; Feinkostartikel, nämlich Fleischpasteten, Pasteten (Backwaren), Pasteten (mit Teigmantel); sämtliche vorstehenden Waren der Klasse 30, soweit möglich, auch als Zubereitungen und auch in konservierter, gekühlter oder tiefgekühlter Form; Kartoffelmehl für Nahrungszwecke; Wild- und Geflügelfleischpasteten; Fischmarinaden; Algen (Würzmittel); alle vorgenannten Waren mit Ausnahmen von Snack-Chip-Produkten aus Früchten, Wurzel- oder Knollengemüse
31
land-, garten- und forstwirtschaftliche Erzeugnisse sowie Samenkörner, soweit in Klasse 31 enthalten; lebende Tiere; frisches Obst und Gemüse; Sämereien, lebende Pflanzen und natürliche Blumen; Malz; alle vorgenannten Waren mit Ausnahmen von Snack-Chip-Produkten aus Früchten, Wurzel- oder Knollengemüse