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Maschinen, soweit in Klasse 7 enthalten, nämlich Maschinen für die chemische Industrie und für den Bergbau, Abfüllmaschinen, Aufzüge, Bagger, Baumaschinen, Bulldozer, Druckmaschinen, Etikettiermaschinen, Gurtförderer, Hebegeräte (Maschinen), Kräne, Melkmaschinen, Nähmaschinen, Papiermaschinen, Pressen (Maschinen), Schweißmaschinen, Textilmaschinen, Verpackungsmaschinen, Walzmaschinen, Dämmmaterial für Motoren; wissenschaftliche, Schifffahrts-, Vermessungs-, elektrische, photographische, Film-, optische, Wäge-, Mess-, Signal-, Kontroll-, Rettungs- und Unterrichtsapparate und -instrumente (soweit in Klasse 9 enthalten) ausgenommen elektrische und optische Meßapparate und -instrumente; Magnetaufzeichnungsträger, Schallplatten, CDs, DVDs und weitere Datenträger; CD-ROM- und DVD-Laufwerke; Verkaufsautomaten und Mechaniken für geldbetätigte Apparate; Registrierkassen, Rechenmaschinen, Datenverarbeitungsgeräte und Computer; Kühleinrichtungen für Computerbauteile, insbesondere Kühleinrichtungen für Prozessoren und andere Halbleiterchips, Kühlkörper, Lüfter für Computerbauteile und Computer; alle vorstehenden Waren einzeln, in Gehäusen oder als Anlage mit oder ohne Gehäuse sowie Teile der vorgenannten Waren; Kühlgeräte und Kühlvorrichtungen, insbesondere Kühlkörper, Lüfter und Ventilatoren zur Verwendung in Datenverarbeitungsgeräten und Computern; metallische Elemente zur Wärmeabführung oder Wärmeweiterleitung; Beleuchtungs-, Heizungs-, Dampferzeugungs-, Koch-, Kühl-, Trocken-, Lüftungs- und Wasserleitungsgeräte sowie sanitäre Anlagen; Klima-, Lüftungs- und Luftkonditionierungsapparate, auch für Fahrzeuge; Hähne und Regelarmaturen für Wasserleitungs- und Gasgeräte sowie für Wasser- und Gasleitungen; Solarkollektoren, -akkumulatoren; Wärmepumpen; metallische Kühlelemente und metallische Elemente zur Wärmeabführung oder Wärmeleitung, insbesondere an die Oberfläche eines Prozessors anpassbare flächige metallische Elemente zur Wärmeabführung und Wärmeweiterleitung in andere Kühlkörper (soweit in Klasse 11 enthalten); Fahrzeuge; Apparate zur Beförderung auf dem Lande, in der Luft oder auf dem Wasser; Edelmetalle und deren Legierungen sowie daraus hergestellte oder damit plattierte Waren, soweit in Klasse 14 enthalten; metallische Kühlelemente, insbesondere an die Oberfläche eines Prozessors anpassbare flächige metallische Elemente zur Wärmeabführung und Wärmeweiterleitung in weitere Kühlkörper, soweit in Klasse 14 enthalten; Dämmmaterialien und -matten für Fahrzeuge und Apparate zur Beförderung auf dem Lande, in der Luft oder auf dem Wasser; Baumaterialien (nicht aus Metall), insbesondere schalldämmende Baumaterialien und Wände sowie Wandteile