29
30
Fleisch, Wurst, Fisch, Geflügel und Wild, Weich- und Schalentiere; Fleischextrakte; Fleisch-, Wurst-, Fisch-, Geflügel-, Wildfleisch-, Obst- und Gemüsekonserven; konserviertes, getrocknetes und gekochtes Obst und Gemüse; Gallerten (Gelees); Geflügelfleisch oder Teile von Geflügelfleisch vorfrittiert, vorgegart, paniert, mit Teig umhüllt und/oder gewürzt; Hackfleischprodukte, gegart, gewürzt und/oder mit Soße ummantelt, auch in Verbindung mit Obst, Gemüse, Kartoffeln, Käse, Teigwaren und/oder Paniermehl; Fleisch-, Fisch-, Wildfleisch-, Gänseleber-, Gemüse- und Obstpasteten; vorgegarte Hähnchenkeulen in Backteighülle, vorgegarte Spieße bestehend aus marinierten Hähnchenbruststücken und Ananasspalten, panierte vorgegarte Hähnchenfilets, Riesengarnelen in Teigmantel; halb- und küchenfertige Gerichte sowie Fertiggerichte in der Hauptsache aus Fleisch, Fisch, Meeresgetier, Geflügel, Wild und/oder Wurst sowie den Beilagen Gemüse, Kartoffeln, Reis, Teigwaren und/oder zubereitetem Obst bestehend; zubereitete Speisekartoffeln und Kartoffelprodukte aller Art, auch als Flocken, Kartoffelpulver, Kroketten, Pommes frites, Bratkartoffeln, Kartoffelklöße, Rösti, Reibekuchen, Chips und Sticks, Konfitüren, Fruchtsaucen; Eier, Milch und Milchprodukte, insbesondere Butter, Margarine, Käse und Käsezubereitungen, insbesondere in Verbindung mit den Waren Fleisch, Fisch, Meeresgetier, Geflügel und Wild, Obst, Gemüse, Teigwaren und/oder Backwaren, insbesondere mit Käsecreme oder Käse gefüllte panierte Chilischoten, panierte Käsestangen und Käsedips, Sahne, Jogurt, Speisequark, Milchpulver für Nahrungszwecke, Milchmischgetränke mit überwiegendem Milchanteil, Kefir; Speiseöle und -fette; Mayonnaisen; Suppen, Fleischbrühen, Kraftbrühen, Eintopfgerichte, Bohnen als Fertiggerichte; diätetische Lebensmittel nicht für medizinische Zwecke (soweit in Klasse 29 enthalten); sämtliche vorgenannten Waren (soweit möglich) auch tiefgefroren und tiefgekühlt; Kaffee, Kaffee-Ersatzmittel, Tee, Kakao, Kakaoerzeugnisse, kakaohaltige Getränkepulver, Kakaotrunkpaste sowie Kakaoextrakte für Nahrungs- und Genusszwecke, Kakao-, Kaffee-, Tee- oder Schokoladegetränke; Reis, Tapioka, Sago; Mehle und Getreidepräparate, geschältes Vollkorngetreide, insbesondere Weizen, Hafer, Gerste, Roggen, Hirse, Mais und Buchweizen, vorgenannte Waren auch in Form von Mischungen und anderen Zubereitungen, insbesondere Weizenkleie, Weizenkeime, Maismehl, Maisgrieß, Leinsamen, Müsli und Müsliriegel (in der Hauptsache bestehend aus Getreideflocken, Trockenobst und Nüssen), Popcorn; Teigwaren und Vollkornteigwaren; Backwaren mit hauptsächlich aus Fleisch, Geflügel, Wild, Fisch, Meeresgetier oder Wurst bestehenden Füllungen und unter Verwendung von Fleisch hergestellte Teigwaren, Brot- und Backwaren sowie Kombinationsprodukte bestehend entweder allein aus einer der nachfolgend aufgezählten Waren oder in Verbindung mit den Waren: Fleisch, Fisch, Meeresgetier, Geflügel und Wild, Obst, Gemüse, Teigwaren und/oder Backwaren; Nudeln; Pizzen; Brot, Toastbrot, Knäcke- und Trockenflachbrot, Brötchen, Klein- und Feingebäck, Kuchen, Backwaren und Konditorwaren sowie Torten und Desserts; Speiseeis; Honig, Melassesirup; Hefe, Backpulver, Puddingpulver, Backaromen, Backessenzen; Zucker, Zuckerwaren, Kaugummi, Marzipan, Marzipanersatz, Nougat, Schokolade, Marzipan-, Nougat- und Schokoladenerzeugnisse, Bonbons, Pralinen, auch solche mit flüssiger Füllung, insbesondere Weinen und Spirituosen; Salzgebäck; Knabbergebäck; verarbeitete und unverarbeitete, gesalzene und ungesalzene Nüsse; Salz, Pfeffer, Senf, Essig, Saucen und Dips (Würzmittel), Salatsaucen; Gewürze; Kühleis; diätische Lebensmittel nicht für medizinische Zwecke (soweit in Klasse 30 enthalten); sämtliche vorgenannten Waren (soweit möglich) auch tiefgefroren und tiefgekühlt