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Computerdatenbank- und -Schnittstellenprogramme mit Flug-, Schiff- oder Zuginformationen, nämlich Navigations-, Routen, Flughafen-, Kontroll- und Notfallinformationen in Form von Listen, Diagrammen und Tafeln; Tonkassetten und Filme in Bezug auf Luftfahrt; Flugplanungssoftware; Flugtrainingshilfen in Form von Computer Hard- und Software; Flug- und Schiffsnavigationsgeräte; Ausbildungsmittel für die Luftfahrt in Form von elektronische Apparaten; Ton- und Videokassetten; Computeranwendungssoftware und Multimedia-Software; Computeranwendungssoftware und Multimedia-Software einschliesslich Disketten, CD-ROMs, DVDs, Speicherkarten zur Verwendung in der Navigation
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Druckereierzeugnisse, Karten, Seekarten, Diagramme, Photographien, Schreibwaren, Zeitschriften; Waren aus Papier und Pappe (Karton), soweit nicht in anderen Klassen enthalten; Lehr und Unterrichtsmittel (ausgenommen Apparate); Hefter, Ordner und Aufbewahrungsbehältnisse, alle Waren als Schreibwarenartikel zur Verwendung mit vorstehend genannten Waren; Büroartikel (ausgenommen Möbel); mathematische Instrumente, soweit nicht in anderen Klassen enthalten; am Knie zu befestigende Tafeln zum Halten von Druckereierzeugnissen; gedrucktes Material mit Flug-, Schiff- oder Zuginformationen; Navigations-, Routen-, Kontroll-, Flughafenverzeichnis- und Notfallinformationen in Form von gedruckten Listen, Diagrammen und Tafeln; Lehr- und Unterrichtsmittel (ausgenommen Apparate) für die Luft- und Schifffahrt; Lehr- und Unterrichtsmittel für die Luftfahrt bestehend aus Massstab-Fiugzeugmodellen und Hauben für den Instrumentenflug; gedruckte Anleitungen, Handbücher, Lehrbücher, Arbeitsbücher, Lehrpläne, Flugmanöverplakate und Flugkarten; Flugtrainingshilfen in Form von Drucksachen
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Zur Verfügung stellen von Verkehrsinformationsdiensten für den Flug-, Schiffs- und Eisenbahnverkehr; Bereitstellung von Informationen im Bereich von Transportdienstleistungen, nämlich Bereitstellung und Aktualisierung von Navigations-, Routen-, Flughafen-, Kontroll-, Flug- und Notfallinformationen sowie Bedienungsinformationen, Crew-Planungsinformationen, Start- und Landebahninformationen, Gewichts- und Stabilitätsinformationen und Bereitstellung der Informationskommunikation für die Flugbesatzung, für die Verantwortlichen der Abfertigung und der Einsatzleitung; Kundendienstleistungen im Bereich des Transportwesens und der Veranstaltung von Reisen, nämlich Bereitstellung von Flugdienstleistungen in Form von Kundendienstleistungen im Reise- und Transportwesen
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