THE DEATHLY HALLOWS

USPTO USPTO 2016 SECTION 8 & 15-ACCEPTED AND ACKNOWLEDGED

Schützen Sie diese Marke vor Nachahmern!

Mit unserer Markenüberwachung werden Sie automatisch per E-Mail über Nachahmer und Trittbrettfahrer benachrichtigt.

Die US-Marke THE DEATHLY HALLOWS wurde als Wort-Bildmarke am 10.02.2016 beim Amerikanischen Patent- und Markenamt angemeldet.
Sie wurde am 14.02.2017 im Markenregister eingetragen. Der aktuelle Status der Marke ist "SECTION 8 & 15-ACCEPTED AND ACKNOWLEDGED".

Logodesign (Wiener Klassifikation)

#Mehr als drei Sterne #Sterne mit vier Punkten #Andere Musikinstrumente #USPTO: 26.01.02 - Plain single line circles, Circles, plain single line #Kreise mit einem oder mehreren Vierecken (geben Sie den Inhalt an) #Zwei Polygone, eines in dem anderen (außer 26.5.10 und 26.5.11) #Polygone, die einen oder mehrere Kreise oder Ellipsen enthalten (geben Sie den Inhalt an) #USPTO: 26.17.04 - Vertical line(s), band(s) or bar(s), Lines, vertical, Bars, vertical, Bands, vertical

Markendetails Letztes Update: 19. August 2023

Markenform Wort-Bildmarke
Aktenzeichen 5140245
Registernummer 86904201
Anmeldedatum 10. Februar 2016
Eintragungsdatum 14. Februar 2017
Ablaufdatum 14. Februar 2027

Markeninhaber

4000 Warner Boulevard
91522 Burbank
US

Markenvertreter

4000 Warner Boulevard 91522 Burbank US

Waren und Dienstleistungen

14 Jewelry
Die Bezeichnungen wurden automatisch übersetzt. Übersetzung anzeigen

ID: 13