29
Konserviertes, getrocknetes und gekochtes Obst; Obstpürees; Gelatine für Speisezwecke; Konfitüren; Marmeladen; Kompotte; Milchprodukte; Kuhmilch, Schafsmilch, Ziegenmilch; Ersatzstoffe für Molkereiprodukte nämlich Mandelmilch, Kokosmilch, Reismilch und Sojamilch
30
Süßwarenriegel, nämlich, Bonbons; Nicht medizinische Süßwaren, nämlich Bonbons; Süßwaren aus Kakao, nämlich Bonbons mit Kakao; Süßigkeiten mit Kakaoersatz, nämlich, Bonbons mit Kakaoersatz; Feine Backwaren mit Schokolade, nämlich Schokoladenbonbons; Konditorwaren mit Schokoladeersatz, nämlich, Bonbons mit Schokoladeersatz; Süßwaren aus Zucker; Süßwaren aus Fruchtpüree und/oder Konditorwaren mit Frucht- oder Pflanzenaroma, ausgenommen mit Auszügen, nämlich Bonbons, unter hauptsächlicher Verwendung von Zucker; Schokoladenriegel, Schokoriegel, Mit Schokolade überzogene Stäbchen oder Würfel und Schokobällchen; Vollständig aus Schokolade oder Gefüllte Schokolade; Trüffel [Konditorwaren]; Pralinen enthaltende Konditorwaren aus Schokolade, nämlich Bonbons mit Praliné-Schokolade; Schokoküsse; Bonbons mit Stückchen von Biskuit, Keksen, Waffeln und Kräckern; Schokoladenchips; Schokoladenstückchen oder Kleine Schokoladestückchen; Bonbons mit Tropfen, Splittern oder kleinen Stückchen von Schokolade; Schokoladenchips, Schokoladenstückchen oder Kleine Schokoladestückchen zur Verwendung in Bezug auf folgende Waren: Kekse, Kekse, Oblaten und Kräcker; Schokoriegel; Zuckerwaren, nämlich Riegel mit Schokoladenüberzug