QUICKFLOOR

EUIPO EUIPO 2018 Anmeldung zurückgewiesen

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Die Unionsmarke QUICKFLOOR wurde als Bildmarke am 14.06.2018 beim Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum angemeldet. Der aktuelle Status der Marke ist "Anmeldung zurückgewiesen".

Logodesign (Wiener Klassifikation)

#Satz von Linien, die an Geschwindigkeit oder Vortrieb erinnern

Markendetails Letztes Update: 08. Februar 2024

Markenform Bildmarke
Aktenzeichen 017917723
Anmeldedatum 14. Juni 2018
Veröffentlichungsdatum 23. August 2018

Markeninhaber

7 rue Marcelin Berthelot
78400 CHATOU
FR

Markenvertreter

3 A rue Pétigny 78000 Versailles FR

Waren und Dienstleistungen

6 Metallprofilteile als Abschlüsse für Bodenbeläge
19 Baumaterialien (nicht aus Metall); Parkett und Parkettplatten; Parkett und Laminierte Parkettdielen; Modulare Kunststoffbeläge als Bodenabdeckung; Pflasterplatten, nicht aus Metall; Treppenstufen, nicht aus Metall; Unterlagen für Fußböden; Synthetische Bodenbeläge für Duschen; Abschlussprofile, nicht aus Metall, für Bodenbeläge
27 Bodenbeläge [Oberböden]; Bodenbeläge aus Vinyl oder aus Kautschuk; Gepolsterte Beläge für bestehende Fußböden; Linoleum als Fußbodenbelag; Künstliche Bodenbeläge

ID: 11017917723