29
Fixprodukte als Küchenhilfsmittel in getrockneter Form, bestehend aus Gemüse und/oder Kräutern und/oder Pilzen als Nahrungsmittel; Fertiggerichte, Teilfertiggerichte und verzehrfertige lmbissprodukte aus Fleisch und/oder Fleischerzeugnissen und/oder Geflügel und/oder Geflügelerzeugnissen und/oder Fisch und/oder Fischerzeugnissen und/oder Schalentieren und/oder Weichtieren und/oder Gemüse und/oder Früchten und/oder Pilzen und/oder Käse; Kartoffelerzeugnisse, soweit in Klasse 29 enthalten; Suppen, Suppenfonds, Brühen, Brühwürfel, Bouillons
30
Fertiggerichte, Teilfertiggerichte und verzehrfertige lmbissprodukte aus Backwaren und/oder Nudeln und/oder Reis und/oder Saucen; Reiserzeugnisse, soweit in Klasse 30 enthalten; Semmelknödel; Gewürze, Gewürzmischungen; konservierte Küchenkräuter und Küchenkräutermischungen; Speisewürze, insbesondere in flüssiger Form, Würzmittel; Saucen [einschließlich Salatsaucen]; Saucenfonds und Saucenansätze; Ketchup; Teigmischungen und vorbereitete Teige