TWIN SHOOTER

EUIPO EUIPO 2017 Anmeldung zurückgewiesen

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Die Unionsmarke TWIN SHOOTER wurde als Wortmarke am 12.05.2017 beim Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum angemeldet. Der aktuelle Status der Marke ist "Anmeldung zurückgewiesen".

Markendetails Letztes Update: 08. Februar 2024

Markenform Wortmarke
Aktenzeichen 016706889
Anmeldedatum 12. Mai 2017

Markeninhaber

2nd Floor, Palmerston House Denzille Lane
D02WD37 Dublin
IE

Waren und Dienstleistungen

9 Software; Herunterladbare Software; Gespeicherte Computersoftware; Anwendungssoftware; Software für Videospiele; Spielsoftware; Aus dem Internet heruntergeladene Computerspielesoftware; Computeranwendungssoftware mit Spielen; Herunterladbare Software-Anwendungen für Computer; Computersoftware für Mobiltelefone; Computer-Anwendungssoftware für Mobiltelefone; Herunterladbare Computerspielsoftware; Anwendungssoftware für Mobiltelefone; Anwendungssoftware für drahtlose Geräte; Herunterladbare Anwendungssoftware für Smartphones; Herunterladbare Softwareapplikationen zur Verwendung mit mobilen Geräten; Anwendungssoftware für Dienstleistungen sozialer Netzwerke über das Internet
41 Bereitstellung von Online-Videospielen; Durchführung elektronischer Spiele einschließlich Computerspiele, online oder mittels eines globalen Computernetzes; Über Computerterminals oder Mobiltelefone bereitgestellte Spieldienste; Bereitstellen von Spielen im Internet [nicht herunterladbar]; Durchführung von Online-Spielen

ID: 11016706889