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Computersoftware; Geldbetätigte Mechaniken; Spielsoftware; Spielesoftware insbesondere zur Verwendung mit beliebigen computergestützten Plattformen einschließlich Unterhaltungselektronik und Spielkonsolen; Computer (Spielprogramme für -); Videospiele (Software); Computerspiele, bereitgestellt über ein weltweites Computernetz oder mittels elektronischer Multimediaausstrahlung oder durch Telekommunikation oder elektronische Übertragung oder über das Internet; Computerspiele, Software für Freizeit und Erholung, Videospiele und Computersoftware, alles bereitgestellt in Form von Speichermedien; Programme zum Betreiben von elektrischen und elektronischen Apparaten für Spiel-, Vergnügungs- und/oder Unterhaltungszwecke; Computersoftware für Computerspiele im Internet; Online-Spiele (Software), insbesondere für Online-Geldspiele, Online-Gewinnspiele, Online-Geschicklichkeitsspiele und Online-Kasinospiele; Computersoftware in Form einer Applikation für mobile Geräte und Computer; Apparate zur Abrechnung von geldbetätigten Automaten und Teile der vorgenannten Waren; Elektrische, elektronische, optische oder automatische Apparate zur Identifizierung von Datenträgern, Ausweis- und Kreditkarten, Geldscheinen und Münzgeld; Software, insbesondere in Spielcasinos und/oder Spielsalons genutzte Spiele, Spielautomaten und/oder geldbetätigte Geräte, mit oder ohne Möglichkeit des Geldauswurfs; Spielsoftware, die Wettergebnisse von Spielautomaten erzeugt oder anzeigt; Computerspielbetriebssoftware; Computersoftware zur Verwaltung von Spielen (Spielesammlung); Videospielesammlung
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Spiele; Spielgeräte (auch geldbetätigt); Geld- oder münzbetätigte Spielautomaten (Maschinen); Spiele für Spielhallen [soweit in Klasse 28 enthalten]; Münzbetätigte Videospielautomaten für Spielhallen; Videospiele als Zusatzgeräte für externen Bildschirm oder Monitor; Kasinoausrüstung, nämlich Roulettetische, Rouletteräder; Slotmaschinen, welche durch Einwurf von Münzen, Jetons, Banknoten, Tickets oder mittels elektronischen, magnetischen oder biometrischen Speichermedien betätigt werden, insbesondere für die gewerbliche Nutzung in Kasinos und Glücksspielhallen mit oder ohne Gewinnauszahlung; Geldbetätigte Spielautomaten und/oder elektronische Geldspielapparate (Maschinen) mit oder ohne Gewinnmöglichkeit; Angepasste Gehäuse für durch Einwurf von Münzen, Jetons, Tickets oder mittels elektronischen, magnetischen oder biometrische Speichermedien betätigte Spielautomaten, insbesondere für die gewerbliche Nutzung in Kasinos mit oder ohne Gewinnauszahlung; Elektronische Spiele; Apparate für elektronische Spiele und Zubehör; Videospielautomaten für Spielhallen; Gehäuse aus Metall, Kunststoff und/oder Holz für münzbetätigte Automaten; Spiele (einschließlich Videospiele), ausgenommen als Zusatzgeräte für externen Bildschirm oder Monitor; elektropneumatische undelektrische Ziehmaschinen (Spielautomaten); Spieltische insbesondere für Tischfussball, Billard, Gleitkörperspiele; Wurfscheiben (Spielzeug) und Wurfpfeile; Elektrische, elektronische oder elektromechanische Geräte zur Durchführung von Bingospielen, LCD-Spielekonsolen; Spielautomaten (Maschinen); Jegliche vorgenannte Automaten, Maschinen und Apparate auch im vernetzten Betrieb; Geräte und Vorrichtungen zur Aufnahme und Speicherung von Geld als Zubehör für vorgenannte Automaten, soweit in Klasse 28 enthalten; Spielautomaten, nämlich Geräte, an denen Wetteinsätze getätigt werden können