7
Landwirtschaftliche Geräte, einschließlich selbstfahrende, gezogene, angehängte, angebaute, aufgebaute oder aufgesattelte Maschinen und Geräte und deren Teile für den Einsatz in der Landwirtschaft, nämlich für die Vorbereitung und Erhaltung des Ackerbodens; selbstfahrende, gezogene, angehängte, angebaute oder aufgebaute Maschinen und Geräte und deren Teile, einschließlich handgeführte, elektrisch oder von Explosionsmotor betriebene Maschinen und Geräte zur Pflege und Reinigung von Rasen-, Golf- und Sportplätzen sowie Parkanlagen und öffentlichen Plätzen, insbesondere Mähgeräte, Vertikutiergeräte, Kantenschneider, Kehrmaschinen, Staub- und Laubsauger, Staub-und Laubgebläse, Schneeräumgeräte, Räumschilde und Laubsammler, und zur Bodenpflege und -bearbeitung, insbesondere Motorhacken, und zur Pflanzenbe- und -verarbeitung, insbesondere Heckenscheren, Häcksler, Motorsägen, Mulcher, Fadenmäher, und zur gartenwirtschaftlichen Benutzung, und zur Einbringung von Luft und Stickstoff in den Boden und zur Einbringung von Löchern in den Boden für Lüftungszwecke
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Räder- und Raupenfahrzeuge mit eigenem oder Fremdantrieb mit Knick-, Rad- oder Raupenlenkung und deren Teile, nämlich für den Einsatz in der Landwirtschaft, beispielsweise Ackerschlepper, Traktoren, und für den Einsatz in der Garten- und Grundstückspflege; Landfahrzeuge, einschließlich motorisch betriebene oder durch den Fahrer anzutreibende Ein- und Mehrspurfahrzeuge und deren Teile, beispielsweise Ein-, Zwei-, Drei- und Mehrräder, einschließlich Kinderfahrräder, Roller, Go-Karts, Doppelräder (Zweirad neben Zweirad), Gleiskettenräder; Räderfahrzeuge, einschließlich Kleintraktoren; Motoren und Getriebe für Landfahrzeuge und Geräte mit Motorantrieb für Fahrzeuge; Teile für die vorgenannten Fahrzeuge
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Spiele und Spielzeug, einschließlich Nachbildungen von Maschinen und Geräten für die Landwirtschaft; Tretfahrzeuge für Kinder, einschließlich pedalbetriebene Traktoren; Plüschtiere