2
Lebensmittelfarben, Farbmalz, Röstmalz
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Fleisch, Wurst, Geflügel, Wild, Fisch, Meeresfrüchte, alle vorgenannten Waren auch als Zubereitungen und Extrakte; Fertig-, Teil- und Halbfertiggerichte sowie Feinkostsalate, jeweils unter Verwendung von Fleisch und/oder Wurst und/oder Geflügel und/oder Wild und/oder Fisch und/oder Meeresfrüchten und/oder Gemüse und/oder Obst; verarbeitetes Gemüse und Obst, alle vorgenannten Waren auch als Zubereitungen und Extrakte; Speiseöle und Speisefette; Brotaufstriche (fetthaltig); Marmeladen und Konfitüren; Suppen und Suppenzubereitungen, Brühen, Suppenpräparate, Fruchtsuppen; Cremespeisen unter Verwendung von Milchprodukten, nämlich Milchcreme, Sahnecreme, Quarkcreme, Joghurtcreme, Gemüsecreme, Fruchtcreme; Gelierpulver und -stoffe, insbesondere für Früchte; Schalen von Früchten; Mousse, hauptsächlich aus Milchprodukten und/oder Früchten; Milch und Milchprodukte, einschließlich Sahne, Creme fraîche, Quark, fermentierte und unfermentierte Küchencreme im Wesentlichen bestehend aus Pflanzenfett und Milchbestandteilen; kandierte Früchte, Nüsse (verarbeitet), Mandeln (verarbeitet); Pektin für Speisezwecke; Joghurt, Kefir, Frischkäse; Gelees für Speisezwecke; Speisegelatine; sämtliche vorstehenden Waren, soweit möglich, auch in konservierter, gekühlter oder tiefgekühlter Form
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Backmischungen, Speisestärke, Zucker, Gelierzucker, soweit in Klasse 30 enthalten, Vanillezucker, Vanillinzucker, Zuckerguss, Zuckeraustauschstoffe; Hefe; Backpulver, Tortenkrempulver, Tortenguss, Backaromen und Essenzen, ausgenommen ätherische Öle; Back- und Konditorwaren; Schokolade, Schokolade- und Zuckerwaren; Invertzuckercreme; Marzipan Rohmasse, Persipan Rohmasse; Nougatcreme, Kuvertüre, Kakao, Kakao- Schokolade- und Zuckerglasuren, Schokoladen- und Zuckerstreusel, Schokoladenraspel, Esspapier, Krokant, Fondant; Fruchtsoßen; Mokkabohnen; Steifhaltemittel für geschlagene Sahne; Soßen und Soßenzubereitungen; Gewürze und Gewürzmischungen, Würzsoßen, Würzmittel, Speisewürzen; Speisenatron [Natriumbicarbonat]; Fertig-, Teil- und Halbfertiggerichte, jeweils unter Verwendung von Teigwaren und/oder Getreidemahlerzeugnissen und/oder Hülsenfrüchten; Salz, - Laugen- und Käsegebäck; Sandwiches, auch belegt; Kuchen, Lebkuchen, Brot, Teigwaren, Pizzen, Quiche, Flammkuchen, alle vorstehenden Waren auch in Form von Mischungen; Getreidepräparate für Nahrungszwecke, Müsli; Mehle, Reis, Grieß, Schrot, alle vorgenannten Waren auch als Zubereitungen; Weizen, Mais, Hafer, Kleie, alle vorgenannten Waren als Zubereitungen; Honig; süße Grützen, Götterspeisen; Speiseeis; Fertigdessertspeisen, einschließlich Puddingen, alle vorgenannten Waren auch in pulverisierter Form; sämtliche vorstehenden Waren der Klasse 30, soweit möglich, auch in konservierter, gekühlter oder tiefgekühlter Form
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Biere; Mineralwässer und kohlensäurehaltige Wässer und andere alkoholfreie Getränke; Fruchtgetränke und Fruchtsäfte; Sirupe und andere Präparate für die Zubereitung von Getränken