6
Baumaterialien aus Metall, insbesondere Metallarmierungen und verlorene Schalungen aus Metall für den Bodenbau und Betonverschalungselemente aus Metall; Schlosserwaren; Kleineisenwaren, soweit in Klasse 6 enthalten; Kabel und Drähte aus Metall, nicht für elektrische Zwecke; Metallrohre; Aluminiumdraht; Bandeisen; Bänder zum Binden aus Metall; Bauplatten aus Metall; Bolzen aus Metall; Drahtgewebe (Netze) aus Metall; Drahtseile; Drainagerohre aus Metall; Dübel (Verbindungsdübel, Stifte) aus Metall; Eckschienen aus Metall (für Bauzwecke); Feuerschutzgitter, -schirme aus Metall; Fußböden aus Metall; Kabelklemmen aus Metall; Kabelverbindungen aus Metall (nicht elektrisch); Metallrahmen für Bauzwecke; Träger und Tragkonstruktionen aus Metall für Bauten; unedle Metalle (roh oder teilweise bearbeitet), Unterlegscheiben und Unterlegplatten aus Metall, Ventile oder Schieber (ausgenommen als Maschinenteile), aus Metall, Verkleidungsteile aus Metall für Bauzwecke, Verschalungsteile aus Metall für Bohrlöcher, Verschlusskappen aus Metall, Wandverkleidungsteile aus Metall, Winkelstücke aus Metall (für Bauzwecke); Fenster aus Metall; sämtliche vorstehende Waren für das Baugewerbe
19
Nichtmetallische Baumaterialien, ausgenommen Mörtel und Dichtschlämme, und Rohre für Bauzwecke; Pflastersteine, Asphalt und sonstige in Klasse 19 enthaltene Bodenbeläge für Bauzwecke; nichtmetallische Stütz- und Tragkonstruktionen für Bauten und Markisen; nichtmetallische Türen und Fenster, einschließlich Rahmen und Füllungen, soweit in Klasse 19 enthalten; Fensterglas (ausgenommen Glas für Fahrzeugfenster); Trennwände, Zäune und Schachtauskleidungen, nicht aus Metall
37
Übernahme der Aufsicht über Bau-, Reparatur- und Installationsarbeiten; Auskünfte in Bauangelegenheiten; Bauwesen, nämlich Erstellung von Beton- und Estrichbodenbelägen im Innen- und Außenbereich; Abdichtung von Häusern gegen eindringende Feuchtigkeit; Vermietung von Baumaschinen