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Die Unionsmarke HexaFlower wurde als Wortmarke am 08.12.2014 beim Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum angemeldet.
Sie wurde am 08.04.2015 im Markenregister eingetragen.
Der aktuelle Status der Marke ist "Marke eingetragen (aktive Marke)".
22Säcke aus Chemiefasern; Baumwollabfälle; Rohbaumwolle für Futons; Baumwollfasern; Baumwollfasern; Watte als Polsterfüllmaterial; Filterwatte; Baumwollwattierungen für textile Zwecke; Baumwollabfälle [Polstermaterial]; Halbsynthetische Fasern [für textile Zwecke]; Aramidfasern für Textilzwecke; Künstliche Wolle für textile Zwecke; Regeneratfasern für textile Zwecke; Kunststoffasern für Textilzwecke; Synthetische Fasern für textile Zwecke; Chemiefasern für Textilzwecke; Netze aus Chemiefasern; Gespinstfasern [roh]; Textilfasern; Polsterfüllmaterial (Flockmaterial); Verpackungsmaterialien, ausgenommen aus Gummi oder Kunststoff
Markenhistorie
Datum
Belegnummer
Bereich
Eintrag
12. Mai 2024
Verlängerung, Notification of expiry of trade mark
04. Februar 2022
Änderung Vertreter, Published
02. Februar 2015
Änderung Vertreter, Published
ID: 11013534748
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