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Chemische Erzeugnisse für gewerbliche, wissenschaftliche, fotographische, land-, garten- und forstwirtschaftliche Zwecke (ausgenommen für Bauzwecke); Kunstharze im Rohzustand, Kunststoffe im Rohzustand; Düngemittel; Feuerlöschmittel; Mittel zum Härten und Löten von Metallen; chemische Erzeugnisse zum Frischhalten und Haltbarmachen von Lebensmitteln; Gerbmittel; Klebstoffe für gewerbliche Zwecke; Kohlenstoffwerkstoffe, insbesondere Graphit, Kohlenstoff, Kohlenstoffgraphit, Elektrographit, Metallgraphit; Siliziumcarbid-Graphit-Verbundwerkstoffe; Siliziumcarbid für gewerbliche Zwecke (auch reaktionsgebunden und kohlenstoffhaltig); Keramik, nämlich technische Keramik; Graphit für gewerbliche Zwecke; kunstharzgebundener Graphit; Graphitfilz, insbesondere mit Pyrokohlenstoff infiltriert und/oder beschichtet; Siliciumdioxid (Quarz) für gewerbliche Zwecke
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Beleuchtungs-, Dampferzeugungs-, Kühl-, Trocken-, Lüftungs- und Wasserleitungsgeräte sowie sanitäre Anlagen; keramische Industriebrenner; Brennerrohre, Öfen; Ofenauskleidungen und Ofenfutter (geformt) bestehend aus Kohlenstoffmaterialien, insbesondere im Wesentlichen aus Graphitfilz und Kohlenstofffaserverstärktem Kohlenstoff (CFC), insbesondere mit Pyrokohlenstoff infiltriert und/oder beschichtet; Wärmetauscher, Sprühdüsen, insbesondere für Rauchgasentschwefelungsanlagen, sämtlich vorzugsweise aus keramischen Werkstoffen oder emailliertem Metall; Trockengeräte; alle vorgenannten Waren nicht im Bereich der Nahrungsmittelherstellung
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Kautschuk, Guttapercha, Gummi, Asbest, Glimmer; Waren aus Kunststoffen (Halbfabrikate); Dichtungs-, Packungs- und Isoliermaterial (ausgenommen für Bauzwecke); Schläuche (nicht aus Metall); Bauteile aus Faserverbundwerkstoffen (nicht für Bauzwecke), Bauteile aus Kohlenstoff oder Graphit als Halbfabrikate (nicht für Bauzwecke), insbesondere aus Graphitfilz, insbesondere mit Pyrokohlenstoff infiltriert und/oder beschichtet; Dichtungen; Dichtungsringe, Formteile (soweit in Klasse 17 enthalten), gegebenenfalls in Kombination mit Metallteilen bzw Kunststoffen und nicht für Bauzwecke; Kohlenstoffwerkstoffe (Halbfabrikate); Kohlenstofffasern (außer für textile Zwecke), Kohlenstoffgraphitwerkstoffe (Halbfabrikate); Graphitwerkstoffe (Halbfabrikate); Kohlenstoffverbundwerkstoffe (Halbfabrikate); sämtliche vorgenannten Halbfabrikate auch imprägniert, verstärkt und/oder mit Oberflächenschutzschichten (ganz oder teilweise), insbesondere enthaltend Pyrokohlenstoff und nicht für Bauzwecke und soweit in Klasse 17 enthalten