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CD-ROM-Spieler; Geräte zur Aufzeichnung, Übertragung und/oder Wiedergabe von Ton und/oder Bild; DVD-Abspielgeräte und -Aufnahmegeräte; DVD-ROM-Abspielgeräte; Software für Videospiele in Form von ROM-Kassetten, Kassetten, Bändern, Magnet- und optischen Platten und gedruckten Leiterplatten; Videospiel-Software-Kassetten für unabhängige elektronische Handspielgeräte mit Flüssigkristallanzeige; Internetspiele (herunterladbar); Herunterladbare Spielesoftware; Herunterladbare Spielsoftware zum Spielen auf Mobiltelefonen; Laptops (Computer); Computersoftware; Spielprogramme; Computersoftware für die Genehmigung des Zugangs zu einer Internetwebsite; Bildschirmschonersoftware und Hintergrundbildsoftware; Herunterladbare Bildschirmschonersoftware und Hintergrundbildsoftware für Mobiltelefone; Herunterladbare Bilder, Bewegtbilder und Musik für Mobiltelefone; Maschinen zum Umtauschen von Geld; Klingeltöne für Mobiltelefone (herunterladbar); Digitale Musik (herunterladbare), bereitgestellt über das Internet; Belichteter Kinofilm; Belichtete Diafilme; Disks; Bespielte Audio-CDs; Bespielte Videoplatten; Bespielte Tonbänder; Bespielte Videobänder; Bepielte CD-ROMs; Bespielte DVD-ROMs; Interaktive Multimedia-Computerspielprogramme; Computerperipheriegeräte; Maus; Mauspads [Mausmatten]; Riemen für Mobiltelefone; Herunterladbare elektronische Veröffentlichungen; Herunterladbare Bilddateien; Herunterladbare Dateien mit Bewegtbildern; Musikdateien zum Herunterladen; Teile, Bestandteile und Zubehör für alle vorstehend genannten Waren, soweit sie in Klasse 9 enthalten sind
28
Elektronische, elektrische und/oder mechanische Vergnügungsautomaten; Spielautomaten für Spielhallen; Spielgeräte als Zusatzgeräte für Fernsehapparate; Spiele, Spielzeug; Spielzeug und Puppen; Spielapparate, nicht geldbetätigt und nicht zur ausschließlichen Verwendung mit Fernsehapparaten; Unabhängige elektronische Handspielgeräte mit Flüssigkristallanzeige; Slotmaschinen; Kartenspiele; Sportwaren; Action-Spielfiguren; Steuerungen für elektronische Videospielautomaten; Teile und Bestandteile für alle vorstehend genannten Waren, alle soweit sie in Klasse 28 enthalten sind
41
Unterhaltungsdienste; Bereitstellung von Spielen im Internet (nicht herunterladbar); Bereitstellung von Spielen mittels eines computergestützten Systems; Spiele, die online über ein Computernetz angeboten werden; Bereitstellung von elektronischen Spielen für Mobiltelefone im Internet; Bereitstellung von elektronischen Spielen für Smartphones im Internet; Bereitstellung von elektronischen Spielen für Computer im Internet; Bereitstellung von elektronischen Spielen für elektronische Handspielgeräte und Videospielen per Internet; Planung, Organisation und Durchführung von Online-Spiel-Wettbewerben; Bereitstellung von Bildern und bewegten Bildern (nicht herunterladbar) über das Internet; Bereitstellung von interaktiven Mehrspieler-Online-Spielen; Bereitstellen von nicht herunterladbaren elektronischen Publikationen; Bereitstellung von nicht herunterladbaren Mitteilungsblättern; Digitale Musik (nicht herunterladbar), bereitgestellt über das Internet; Bereitstellung von elektronischen Online-Veröffentlichungen, nicht zum Herunterladen; Betrieb von Spielhallen; Bereitstellung von Freizeiteinrichtungen einschließlich Videospielhallen, Vergnügungszentren, Vergnügungsparks, geldbetätigte Spielautomaten, Spielcasinos, Billardspiele, Tanzsäle und Mahjong-Salons; Veranstaltung von Unterhaltungswettbewerben; Präsentation von Spielfilmen; Produktion und Vertrieb von Spielfilmen in Form von Filmen, Videobändern und optischen Platten; Darbietung von Shows, Theaterstücken und Musikkonzerten; Durchführung von Live-Veranstaltungen einschließlich Musikdarbietungen; Leitung und Durchführung von Spielen; Bearbeitung von Rundfunk- und Fernsehprogrammen; Vermietung von Ausstattung für Vergnügungsparks, Ausstattung für Spielhallen, Geräten für Bowlingbahnen, Sportausrüstung, Musikinstrumenten und Tonanlagen; Verleih von belichteten Kinofilmen, belichteten Diafilmen, Schallplatten, bespielten Audioplatten, bespielten Videoplatten, bespielten Tonbändern, bespielten Videobändern, bespielten CD-ROMs und bespielten DVD-ROMs; Bereitstellung von Informationen in Bezug auf alle vorstehend genannten Leistungen, soweit sie in Klasse 41 enthalten sind