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Unedle Metalle und deren Legierungen; Baumaterialien aus Metall; transportable Bauten aus Metall; Schienenbaumaterial aus Metall; Kabel und Drähte aus Metall (nicht für elektrische Zwecke); Schlosserwaren und Kleineisenwaren; Metallrohre; Rolläden als Systeme aus Metall, insbesondere zur Verwendung in der Tierhaltung; Tore aus Metall; Dachfirste aus Metall; Gitternetze aus Metall; Käfige für Tiere (Bauten), nämlich Boxen und Liegeboxen aus Metall; Bugschwellen für Liegeboxen aus Metall; Ventile aus Metall; Ställe aus Metall (soweit in Klasse 6 enthalten); Kälberboxen aus Metall (soweit in Klasse 6 enthalten); Abtrenngitter aus Metall; Liegeboxenabtrennungen aus Metall; Fressgitter aus Metall; Waren aus Metall und Zubehör für vorgenannte Waren, soweit in Klasse 6 enthalten insbesondere für Einrichtung, Ausrüstung und den Aufbau und Umbau von gewerblich genutzten Gebäuden, insbesondere von landwirtschaftlich oder gartenbaulich genutzten Gebäuden, vorzugsweise auch zu deren Belüftung und Belichtung durch zu öffnende und zu schließende und/oder lichtdurchlässige Gebäudeflächen, sowie zur Ausrüstung bzw Ausstattung des Umfeldes derartiger Gebäude
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Maschinen für die Landwirtschaft und Werkzeugmaschinen, insbesondere Mähdrescher, Feldhäcksler, Ballenpresser, Pflüge, Schwader, Wender; Motoren (ausgenommen Motoren für Landfahrzeuge); Melkroboter (Maschinen); Melkmaschinen und daraus bestehende Melkanlagen; aus mechanischen Fütterungs- und Tränkevorrichtungen für das Vieh bestehende Fütterungs- und Tränkeanlagen; Kupplungen und Vorrichtungen zur Kraftübertragung (ausgenommen solche für Landfahrzeuge); nicht handbetätigte landwirtschaftliche Geräte; Brutapparate für Eier; elektrische Bürsten (Maschinenteile); vorgenannte Waren nebst Zubehör, soweit in Klasse 7 enthalten, insbesondere für Einrichtung, Ausrüstung und den Aufbau und Umbau von gewerblich genutzten Gebäuden, insbesondere von landwirtschaftlich oder gartenbaulich genutzten Gebäuden, vorzugsweise auch zu deren Belüftung und Belichtung durch zu öffnende und zu schließende und/oder lichtdurchlässige Gebäudeflächen, sowie zur Ausrüstung bzw Ausstattung des Umfeldes derartiger Gebäude insbesondere in Form von mechanischen, elektrischen und/oder maschinellen Einrichtungen
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Baumaterialien (nicht aus Metall); Rohre (nicht aus Metall) für Bauzwecke; Asphalt, Pech, Bitumen; transportable Bauten (nicht aus Metall); Denkmäler (nicht aus Metall); Rollläden als Systeme, nicht aus Metall und nicht aus textilem Material, insbesondere zur Verwendung in der Tierhaltung; Tore, nicht aus Metall; Dachfirste, nicht aus Metall; Gitternetze, nicht aus Metall; Lichtplatten (Bauplatten, nicht aus Metall); Käfige für Tiere (Bauten), nämlich Boxen und Liegeboxen, nicht aus Metall; Bugschwellen für Liegeboxen, nicht aus Metall; Ställe, nicht aus Metall; Kälberiglus, nicht aus Metall; Abtrenngitter, nicht aus Metall; Liegeboxabtrennungen, nicht aus Metall; Fressgitter, nicht aus Metall; Dächer mit integrierten Solarzellen, nicht aus Metall; vorgenannte Waren nebst Zubehör, soweit in Klasse 19 enthalten
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Bauwesen; Reparaturwesen; Installationsarbeiten