29
Im Extrudier- und Pelletierverfahren sowie andersartig hergestellte oder zubereitete Kartoffelprodukte für Knabberzwecke; geröstete, getrocknete, gesalzene, gewürzte, umhüllte und verarbeitete Nüsse, Cashewkerne, Nusskerne, Sonnenblumenkerne, Pistazienkerne, Pekankerne, Mandeln und Erdnüsse; verarbeitete Körner und Samen, auch solche mit Honig-, Kakao-, Vanille-, Zimt- oder Schokoladenüberzug; konserviertes, getrocknetes und gekochtes Obst und Gemüse; Knabbererzeugnisse, soweit in Klasse 29 enthalten; alle vorgenannten Waren auch als Mischungen; Erdnusscreme; Brotaufstriche, soweit in Klasse 29 enthalten
30
Im Extrudier- und Pelletierverfahren sowie andersartig hergestellte oder zubereitete Tapioka-, Maniok-, Reis-, Mais-, Weizen- oder andere Getreideprodukte für Knabberzwecke; Schokolade, Schokoladewaren; Süßwaren; dragierte, schokolierte und karamelisierte Nüsse, Cashewkerne, Nusskerne, Sonnenblumenkerne, Pistazienkerne, Pekankerne, Mandeln und Erdnüsse; schokoliertes, dragiertes oder glasiertes Obst und Gemüse; Getreidepräparate; Knabbererzeugnisse, soweit in Klasse 30 enthalten; alle vorgenannten Waren auch als Mischungen; Salz- und Laugengebäck; feine Backwaren und Konditorwaren; Müsliriegel im Wesentlichen bestehend aus Nüssen, getrocknetem Obst, zubereiteten Getreidekörnern; Saucen; Brotaufstriche, soweit in Klasse 30 enthalten
31
Unverarbeitete Nüsse, Cashewkerne, Nusskerne, Sonnenblumenkerne, Pistazienkerne, Pekankerne, Mandeln, Erdnüsse, Körner und Samen