5
Tee und teeähnliche Erzeugnisse (Kräutertees und Früchtetees) für medizinische Zwecke, auch vitaminisiert und/oder aromatisiert und/oder Instantisiert und/oder mineralisiert
16
Papier, Pappe (Karton) und Waren aus diesen Materialien, so weit sie nicht in anderen Klassen enthalten sind; Druckereierzeugnisse; Verpackungsmaterial aus Kunststoff oder Kunstfasern, so weit es nicht in anderen Klassen enthalten ist; Hüllen, Taschen und Beutel aus Papier oder Kunststoff oder Kunstfasern für Verpackungszwecke; Filterpapier; Teeaufgussbeutel (insbesondere aus Filterpapier oder Kunststoff oder Kunstfasern); halterlose Teefilter (insbesondere aus Filterpapier oder Kunststoff oder Kunstfasern); Teeverpackungen in Form von Beuteln, Tüten, Schachteln, Kartons und ähnlichen Umhüllungen aus Papier, Pappe, Kunststoff oder Kunstfasern, (alle vorgenannten Waren nur soweit in Klasse 16 enthalten)
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Tee und teeähnliche Erzeugnisse (Kräutertees und Früchtetees) für Genusszwecke, auch vitaminisiert und/oder aromatisiert und/oder Instantisiert und/oder mineralisiert; Tee-Extrakte; Eistee; Getränke mit oder auf der Basis von Tee/Kräutertee/Früchtetee (auch in trinkfertiger Form und/oder Beimischung von Fruchtgetränken und/oder Fruchtsäften); Zubereitungen überwiegend bestehend aus Tee-Extrakten und/oder Extrakten aus teeähnlichen Erzeugnissen in pulverisierter und/oder granulierter und/oder instantisierter Form, auch aromatisiert und/oder vitaminisiert und/oder mineralisiert und/oder mit Gewürzen und/oder Milchbestandteilen und/oder weiteren Zutaten; Getränkepulver und Fertiggetränke (soweit in Klasse 30 enthalten), insbesondere auf der Basis von Tee, Tee-Extrak- ten, Kaffee, Kaffee-Extrakten, Kaffee-Ersatzmitteln, Kaffee-Ersatzmittelextrakten, Kakao, Malz, Zucker, Zuckerersatzmitteln, Zichorie und/oder anderen Geschmackgebenden Zutaten (jeweils einzeln und/oder in Kombination miteinander); Kakao; Kaffee; Kaffee-Ersatzmittel; Zuckerwaren; Schokoladenwaren