6
Gegenstände zum Verschluss von Gebäudeöffnungen, insbesondere Insektenschutzeinrichtungen für Fenster, Türen oder Tore, vorzugsweise Spannrahmen, Drehrahmen, Pendelrahmen, Schieberahmen, Fliegengitterkonstruktionen; Lichtschachtabdeckungen, Rolläden, Jalousien, Rollokonstruktionen, Markisenkonstruktionen, Raffstorekonstruktionen, Plisseekonstruktionen, Jalousiekonstruktionen, Überdachungen; Teile aller vorgenannten Waren; alle Waren im Wesentlichen bestehend aus Metall mit oder ohne Teilen aus Kunststoff und/oder Textilstoff (soweit in Klasse 6 enthalten)
19
Waren für Bauzwecke, nämlich Gegenstände zum Verschluss von Gebäudeöffnungen, insbesondere Insektenschutzeinrichtungen für Fenster, Türen oder Tore, vorzugsweise Spannrahmen, Drehrahmen, Pendelrahmen, Schieberahmen, Fliegengitterkonstruktionen; Lichtschachtabdeckungen, Rolläden, Jalousien, Rollokonstruktionen, Markisenkonstruktionen, Überdachungen; Teile aller vorgenannten Waren; Konstruktionselemente, nämlich Profilschienen, nicht aus Metall für Bauzwecke; Aufhängeschienen, nicht aus Metall zur Befestigung an Wänden oder Decken; Befestigungsschienen aus Kunststoff, Gitter; Alle Waren im Wesentlichen nicht aus Metall (soweit in Klasse 19 enthalten)
22
Gegenstände zum Verschluss von Gebäudeöffnungen, insbesondere Insektenschutzeinrichtungen für Fenster, Türen oder Tore (soweit in Klasse 22 enthalten), Netze und/oder Netzstoffe für Insektenschutzeinrichtungen insbesondere für Spannrahmen, Drehrahmen, Pendelrahmen, Schieberahmen, Fliegengitterkonstruktionen, Plisseekonstruktionen; Markisenkonstruktionen, Markisen; Teile aller vorgenannten Waren; alle Waren im Wesentlichen bestehend aus Textilstoff oder Textilersatzstoff mit Teilen aus Metall und/oder Kunststoff