6
Vorrichtung zum Verschluss von Gebäudeöffnungen, Zaunöffnungen, Maueröffnungen und/oder zum Wetter- und/oder Sicht- und/oder Sonnenschutz und/oder zur Verdunkelung, nämlich Türen, Tore, Fenster, Dachfenster, Fensterläden, Rollläden, Rolltore, Schiebetore, Schwingtore, Kipptore, Gliedertore, Sektionaltore, Flügeltore, Außenjalousien, Jalousiekonstruktionen, Raffstorekonstruktionen, Fliegengitterkonstruktionen, Markisenkonstruktionen, Vorhangkonsturktionen, Überdachungen, alle Waren im Wesentlichen bestehend aus Metall mit oder ohne Teilen aus Kunststoff und/oder Textilstoff
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Waren für Bauzwecke, nämlich Vorrichtungen zum Verschluss von Gebäudeöffnungen, Zaunöffnungen, Maueröffnungen und/oder zum Wetter- und/oder Sicht- und/oder Sonnenschutz und/oder zur Verdunkelung, nämlich Türen, Tore, Fenster, Dachfenster, Fensterläden, Rollläden, Rolltore, Schiebetore, Schwingtore, Kipptore, Gliedertore, Sektionaltore, Flügeltore, Außenjalousien, Jalousiekonstruktionen, Raffstorekonstruktionen, Fliegengitterkonstruktionen, Markisenkonstruktionen, Vorhangkonsturktionen, Überdachungen, alle Waren im Wesentlichen nicht aus Metall (soweit in Klasse 19 enthalten), Teile aller vorgenannten Waren
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Vorrichtung zum Verschluss von Gebäudeöffnungen, Zaunöffnungen, Maueröffnungen und/oder zum Wetter- und/oder Sicht- und/oder Sonnenschutz und/oder zur Verdunkelung, nämlich Stoffbehänge für Raffstorekonstruktionen, Stofflamellen für Raffstorekonsturkionen, Markisen, Senkrechtmarkisen, Ausfallmarkisen, Wintergartenmarkisen, Überdachungen, Vorhänge, alle Waren im Wesentlichen bestehend aus Textilstoff und mit Teilen aus Metall und/oder Kunststoff, Teile aller vorgenannten Waren