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Baumaterialien aus Metall, insbesondere Gleitlager, auch für Ingenieurbauten und den Brückenbau; transportable Bauten aus Metall; Schienenbaumaterial aus Metall; Kabel aus Metall, nicht für elektrische Zwecke; Waren aus Metall, soweit sie nicht in anderen Klassen enthalten sind; Stahlkonstruktionsteile für Industriehallen, Sporthallen, Kantinen, Versammlungshäuser, Skelettbauten, Kesselhäuser, von Kraftwerksbauten, Bühnenkonstruktionen für die Industrie, Rohrbrücken für chemische Werke und Raffinerien, Straßen- und Eisenbahnbrücken, Parkanlagen, Tender- und Liftparksysteme zur Aufnahme und Ausgabe von beweglichen Gegenständen; Brückenlager, Fahrbahnübergänge für Brücken, Vorbauteile und Vorbaurüstungen aus Metall, insbesondere verfahrbare Leergerüste, auf denen die Schalung für das Betonieren von Massivbrücken aufgebracht ist, Fahrbahnübergänge aus Metall zum Überbrücken von Fahrbahnquerfugen in Brücken und Hochbauten, alle vorgenannten Waren aus Metall; Flüssigkeitsbehälter aus unlegiertem und legiertem Stahl, Stahlschornsteine, Schwingungsdämpfer für Stahlschornsteine, Brücken- und Brückenelemente
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Fördermaschinen, nämlich verfahrbare Tender- und Liftanlagen sowie Fahrzeugübergabevorrichtungen für unbemannte Fahrzeuge; Maschinen für Ein- und Ausfahrkabinen; Kupplungen und Vorrichtungen zur Kraftübertragung, insbesondere Schwingungsdämpfer und -isolatoren, Kraftbegrenzungseinrichtungen (zum Beispiel für erdbebensichere Lagerung für Stahlschornsteine, Brücken, Ingenieur- und Hochbauten); maschinelle Verlegegeräte für den Betonbrückenbau; technische Apparate für Vergnügungszwecke, nämlich Fahrgeschäfte (amusement rides)
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Schienengebundene Fahrgeschäfte
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Baumaterialien (nicht aus Metall), insbesondere Gleitlager, auch für Ingenieurbauten und den Brückenbau, Gleitelemente wie Gleitkissen, Gleitscheiben oder Gleitplatten, Dichtungs- und Isoliermaterial; transportable Bauten, nicht aus Metall; Fahrbahnübergänge aus elastischem Material zum Überbrücken von Fahrbahnquerfugen in Brücken und Hochbauten; Vergussmaterial zur Verankerung von Fahrbahnübergangskonstruktionen in Brücken und Hochbauten
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Durchführung von Reparaturen und Unterhaltungsarbeiten im Bauwesen; Sanierung von Bauwerken, Industrieanlagen, Straßenbau und Eisenbahnbauvorhaben sowie beim Brückenbau, Stahl- und Stahlbrückenbauten sowie Schornsteinen, Fahrbahnübergangskonstruktionen und Bauwerkslagern, insbesondere Brückenlagern, schienengebundenen Fahrgeschäften und Freifalltürmen; Ingenieurbau, nämlich Durchführung und Planung, insbesondere im Bereich Brücken- und Fahrwegsbau sowie im Bereich Erdbebensicherung von Bauwerken