17
Materialien zum Isolieren von Gebäuden und Gebäudeteilen; Membranen aus Kunststoff und Kunststofffolien, außer für Verpackungszwecke, zum Schutz von Gebäuden und Gebäudeteilen vor eindringenden Wasser- und Schlammmassen sowie anderen Immissionen im Katastrophenfall, etwa bei Stürmen und Hochwasser
19
Baumaterialien (nicht aus Metall) zum Schutz von Gebäuden und Gebäudeteilen im Katastrophenfall, ausgenommen Fertigbauteile aus Beton oder Stahlbeton zur Erstellung von Bauteilen und/oder Bauwerken aus Beton, Stahlbeton oder Spannbeton, insbesondere für den Tiefbau; ausgenommen Betonfertigwaren für den kommunalen und privaten Tiefbau, insbesondere Rohre, Schächte, Sand- und Schlammfänge, Klär- und Nachklärbecken, Wasserbehälter; ausgenommen Baumaterialien aus Kunststoff, insbesondere Rohre, nämlich Tauchrohre, Tauchwände, Aufwuchskörper
22
Planen, insbesondere zum Abdecken von Gebäuden und Gebäudeteilen
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Abdichtungsarbeiten an Gebäuden zum Schutz von Gebäuden und Gebäudeteilen im Katastrophenfall
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Bauingenieurwesen in Bezug auf den Schutz von Gebäuden und Gebäudeteilen vor eindringenden Wasser- und Schlammmassen sowie anderen Immissionen im Katastrophenfall, etwa bei Stürmen und Hochwasser, inklusive damit im Zusammenhang stehende Beratungs- und Planungsarbeiten; Forschung und Ent-wicklung auf dem Gebiet des Katastrophenschutzes, Erstellen von technischen Gutachten in Bezug auf Katastrophenschutzmaßnahmen sowie damit im Zusammenhang stehende Materialprüfung, technische Projektplanungen sowie Bauberatung