7
Elektrische Antriebsmotoren, ausgenommen für Landfahrzeuge; piezoelektrische Motoren; piezoelektrische Bauteile für Motoren und Getriebe; Getriebebaugruppen (ausgenommen für Landfahrzeuge); Zahnräder, Ritzel, Zähne, Schnecken und Schneckenräder, Getriebe, Getriebezüge und Kraftübertragungssysteme für Maschinen und Motoren; Anlasser für Verbrennungsmotoren, ausgenommen für Landfahrzeuge; Lager und Auflagerkonsolen als Maschinenteile; Elektrobürsten als Teile von Motoren, Maschinen und Dynamos; Statorkomponenten; Befestigungsbügel als Maschinenteile; Ventilatoren für Motoren; elektromotorbetriebene Lüfter; Laufräder für Motoren oder Pumpen; elektromotorbetriebene Pumpen; Pumpen mit GS-Elektromotorantrieb zur Kühlwasserumwälzung für Verbrennungsmotoren für Landfahrzeuge; Ventile als Teile von Maschinen oder Motoren; Gesenke und Formen als Teile von Maschinen und Werkzeugmaschinen; Kühlventilatoren und Kühlmodule für Fahrzeugmotoren; Apparate für die Montage von Elektromotoren, nämlich Montagespannvorrichtungen, Montagevorrichtungen, automatische Montagemaschinen, Ankerwicklungs- und Ständerwicklungsmaschinen; Wasserkühlgeräte und -anlagen, nämlich Kühler für Motoren; elektrische Kraftstoffpumpen für Motoren von Landfahrzeugen; Kühlventilatoren und Kühlmodule als Teile von Kühlsystemen für Fahrzeugmotoren; Teile und Zusatzteile für alle vorstehend genannten Waren; nicht für Schiffsaußenbordmotoren
11
Kühlventilatoren und Kühlmodule als Teile von Fahrzeugklimasystemen
12
Elektromotoren zum Antrieb von Apparaten zur Beförderung auf dem Lande; Elektromotoren zur Verwendung in Landfahrzeugen; piezoelektrische Motorsätze zur Verwendung in Landfahrzeugen; Elektromotorbaugruppen zur Verwendung im Zubehör für Landfahrzeuge; Getriebebaugruppen für Elektromotoren zur Verwendung in Fahrzeugen; Anlasser für Verbrennungsmotoren von Landfahrzeugen; Scheibenwischersätze; Teile und Zusatzteile für alle vorstehend genannten Waren