29
Fleisch, Geflügel, Wild, Fisch, Meeresfrüchte, alle vorstehenden Waren auch als Extrakte; Fertig-, Teil- und Halbfertiggerichte sowie Feinkostsalate, jeweils unter Verwendung von Fleisch und/oder Geflügel und/oder Wild und/oder Fisch und/oder Meeresfrüchten und/oder Gemüse und/oder Obst; Gemüse, Obst, alle vorgenannten Waren auch als Zubereitungen und Extrakte; Suppen, Fleischbrühe, Suppenpräparate in flüssiger, pastöser oder fester Form, Fruchtsuppen; Cremespeisen, nämlich Milchcreme, Sahnecreme, Quarkcreme, Joghurtcreme, Gemüsecreme, Fruchtcreme; Gelierpulver und -stoffe, insbesondere für Früchte; Milch und Milcherzeugnisse, einschließlich Sahne, Quark, fermentierte und unfermentierte Küchencreme, Joghurt, Kefir, Frischkäse; sämtliche vorstehenden Waren der Klasse 29, soweit möglich, auch in konservierter, gekühlter oder tiefgekühlter Form und/oder als diätetische Lebensmittel
30
Hefe; Backmischungen, Backpulver, Back- und Füllmassen, Backaromen und -essenzen, Back- und Konditorwaren; Schokolade- und Zuckerwaren; süße und salzige Soßen, auch in pulverisierter Form; Gewürze und Gewürzmischungen, Würzsoßen, Würzmittel, Speisewürzen; Fertig-, Teil- und Halbfertiggerichte, jeweils unter Verwendung von Teigwaren und/oder Getreidemahlerzeugnissen und/oder Hülsenfrüchten; Sandwiches, auch belegt; Brot, Teigwaren, Pizzen, Quiche, alle vorstehenden Waren auch in Form von Mischungen; Getreideerzeugnisse, vorzugsweise durch Aufblähen oder Rösten oder Backen von Getreide hergestellte Lebensmittel in tellerfertiger Form oder Riegelform, Müsli; Honig; Vanillezucker, Vanillinzucker; Fertigdessertspeisen, einschließlich Puddingen und Fruchtcremes, auch in pulverisierter Form; sämtliche vorstehenden Waren der Klasse 30, soweit möglich, auch in konservierter, gekühlter oder tiefgekühlter Form und/oder als diätetische Lebensmittel