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Elektronische, elektrische oder mechanische Vergnügungsautomaten; Spielgeräte als Zusatzgeräte für Fernsehapparate; CD-ROM-Spieler; Geräte zur Aufzeichnung, Übertragung und Wiedergabe von Ton und Bild; Software für Videospiele in Form von ROM-Kassetten, Kassetten, Bändern, Magnet- und optischen Platten und gedruckten Leiterplatten; Videospiel-Software-Kassetten für unabhängige elektronische Handspielgeräte mit Flüssigkristallanzeige; Internet-Spiele (herunterladbare), Computer; Computerprogramme, Spielprogramme; Computersoftware zur Genehmigung des Zugangs zu einer Internetwebsite; Münzautomaten; Geldwechselmaschinen; Spielmarkenausgabegeräte; Verkaufsautomaten; Teile und Zusatzteile für alle vorstehend genannten Waren; Klingeltöne für Mobiltelefone (herunterladbar); (herunterladbare) digitale Musik, bereitgestellt über das Internet; belichtete Spielfilme, belichtete Diafilme, bespielte Videobänder, bespielte Videoplatten, Schallplatten, bespielte Tonbänder, bespielte Audioplatten; bepielte CD-ROMs; alles, soweit es in dieser Klasse enthalten ist
16
Bücher; Veröffentlichungen in Bezug auf Videospielstrategien; Comics in Buchform; Taschenbücher zum Sammeln; Comic-Reihen mit festem Einband; Romane mit Illustrationen; Sammelkarten; Papier, Pappe (Karton) und Waren aus diesen Materialien, soweit sie nicht in anderen Klassen enthalten sind; Druckereierzeugnisse; Fotografien; Schreibwaren; Klebstoffe für Papier- und Schreibwaren oder für Haushaltszwecke; Künstlerbedarfsartikel; Pinsel; Lehr- und Unterrichtsmittel (ausgenommen Apparate); Handbücher für Computersoftware (zusammen mit der Software verkauft)
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Elektronische, elektrische oder mechanische Vergnügungsautomaten, Spielautomaten für Spielhallen; Spiele, Spielzeug; Spielzeug und Puppen; Spielapparate, nicht geldbetätigt und nicht zur ausschließlichen Verwendung mit Fernsehapparaten; unabhängige elektronische Handspielgeräte mit Flüssigkristallanzeige; Spielkarten; Teile und Zusatzteile für alle vorstehend genannten Waren; alle vorstehend genannten Waren, soweit sie in Klasse 28 enthalten sind
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Bereitstellung von Spielen im Internet (nicht herunterladbar); Bereitstellung von Spielen mittels eines computergestützten Systems; Spiele, die online über ein Computernetz angeboten werden; Bereitstellung von elektronischen Spielen für Mobiltelefone im Internet; digitale Musik (nicht herunterladbar), bereitgestellt über das Internet; Bereitstellung von elektronischen Online-Veröffentlichungen, nicht zum Herunterladen; Bereitstellung von Dienstleistungen für Spielhallen; Bereitstellung von Freizeiteinrichtungen einschließlich Videospielhallen, Vergnügungszentren, Vergnügungsparks, geldbetätigte Spielautomaten, Spielcasinos, Billardspiele, Tanzsäle und Mahjong-Salons; Veranstaltung von Unterhaltungswettbewerben; Präsentation von Spielfilmen; Produktion und Vertrieb von Spielfilmen in Form von Filmen, Videobändern und optischen Platten; Darbietung von Shows, Theaterstücken und Musikkonzerten; Durchführung von Live-Veranstaltungen einschließlich Musikdarbietungen; Leitung und Durchführung von Spielen; Produktion von Rundfunk- und Fernsehprogrammen; Vermietung von Ausstattung für Vergnügungsparks, Ausstattung für Spielhallen, Geräten für Bowlingbahnen, Sportausrüstung, Musikinstrumenten und Tonanlagen; Vermietung von belichteten Spielfilmen, belichteten Diafilmen, bespielten Videobändern, bespielten Videoplatten, Schallplatten, bespielten Tonbändern, bespielten Audioplatten und bespielten CD-ROMs