7
Maschinen für die chemische Industrie, die Nahrungsmittelindustrie, für Hebe- und Fördertechnik, für Pumpenindustrie, für Landmaschinentechnik, für die Druckindustrie, für Textilindustrie, für die Werkzeugmaschinenindustrie, für den Fahrzeugbau, für die Rührwerks- und Sortiertechnik, für die Bergbautechnik, für Antriebstechnik, für Stahlindustrie, für die Möbelindustrie, für die Holzbe- und -verarbeitungstechnik, für die petrolchemische Industrie, für die Metallbe- und -verarbeitung, für Getriebetechnik, für Kunststoffherstellung und -bearbeitung, für die Getränkeindustrie, für die Verpackungsindustrie, für die Baumaschinenindustrie, für die Pharmaindustrie, Werkzeugmaschinen, Abfallpressen soweit in Klasse 7 enthalten, Motoren (ausgenommen Motoren für Landfahrzeuge); Kupplungen und Vorrichtungen zur Kraftübertragung (ausgenommen solche für Landfahrzeuge), insbesondere Getriebe; Maschinen zur Herstellung von Transportbändern; Maschinen zur Herstellung von Rüstungsgütern (alle vorgenannten Maschinen in Klasse 07 mit Ausnahme von Schweißmaschinen)
9
Elektrische und elektronische Steuerungen als Teile von Maschinen und Werkzeugmaschinen, nämlich von Maschinen für die chemische Industrie, die Nahrungsmittelindustrie, für Hebe- und Fördertechnik, für Pumpenindustrie, für Landmaschinentechnik, für die Druckindustrie, für Textilindustrie, für die Werkzeugmaschinenindustrie, für den Fahrzeugbau, für die Rührwerks- und Sortiertechnik, für die Bergbautechnik, für Antriebstechnik, für Stahlindustrie, für die Möbelindustrie, für die Holzbe- und -verarbeitungstechnik, für die petrolchemische Industrie, für die Metallbe- und -verarbeitung, für Getriebetechnik, für Kunststoffherstellung und -bearbeitung, für die Getränkeindustrie, für die Verpackungsindustrie, für die Baumaschinenindustrie, für die Pharmaindustrie, Werkzeugmaschinen, Abfallpressen, Motoren (ausgenommen Motoren für Landfahrzeuge), Kupplungen und Vorrichtungen zur Kraftübertragung (ausgenommen solche für Landfahrzeuge), insbesondere Getriebe, für Maschinen zur Herstellung von Transportbändern sowie für Maschinen zur Herstellung von Rüstungsgütern, insbesondere fur Getriebe
12
Fahrzeuge und deren Teile, insbesondere Getriebe soweit in Klasse 12 enthalten
42
Dienstleistungen eines Ingenieurs