9
Elektrische und elektronische Geräte, Apparate und Instrumente für schienengebundene Fahrzeuge und Oberleitungsbusse, soweit in Klasse 9 enthalten; elektronische Steuer- und Regelgeräte; am Fahrzeug befindliche elektrische und elektronische Geräte zur Neigung des Wagenkörpers; elektronische Rechner und Datenverarbeitungsgeräte; auf Datenträgern gespeicherte Programme und Daten; Elektrokabel, elektrische Leitungen und Oberleitungen, Elektrodrähte; Stromschienen und Stromabnehmer für Bahnen und Oberleitungsbusse; Daten-Kommunikations-Kabel; Magnete, elektrische Transformatoren, Schalter, Sicherungen, Schalttafeln, Schütze, Druckschalter; Sensoren, Stromwandler, Steuer-, Regel- und Schutzgeräte; elektrische Stromrichter, Wechselrichter, Umrichter und Gleichrichter, Gleichstromsteller; elektrische Geräte zur Stromversorgung von Traktionsvorrichtungen; elektrische Geräte zur automatischen Zugüberwachung und -sicherung; elektrische Fahrausweisgeräte, elektrische und akustische Fahrgastinformationsgeräte, Weichensteuerungsgeräte, elektrische Geräte zur Steuerung elektrischer Antriebe für Landfahrzeuge, Bahnsignalanlagen
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Fahrzeuge zur Beförderung über Land; Lokomotiven, Züge, Reisezugwagen, automatische Fahrzeuge zur Personenbeförderung über kurze Distanzen, Lokalbahnen, Hochgeschwindigkeitszüge, Stadtbahnen, Fernbahnen, Güterwagen, Schienenbusse, Trambahnen, Oberleitungsbusse, Zahnrad-, Stand- und Luftseilbahnen; elektrische Antriebe für Landfahrzeuge, insbesondere für Schienenfahrzeuge und Oberleitungsbusse; elektrische Farhmotoren, Bremsen, Drehgestelle, Wagenkästen, Triebköpfe, Triebzüge, Eisenbahnräder
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Zeitschriften, Publikationen, Handbücher, technische Literatur und Ausbildungsmaterial (soweit in Klasse 16 enthalten) im Gebiet des landgebundenen Verkehrs
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Reparatur und Unterhalt, einschließlich Reinigung, von landgebundenen Fahrzeugen