9
Software für die standardisierte Übertragung von Informationen zwischen Ärzten (Allgemeinärzten, Fachärzten), Hebammen, Zahnärzten, Kieferchirurgen, Apothekern und Angehörigen der medizinische Hilfsberufe, wie sie im Gesetz über das öffentliche Gesundheitswesen definiert sind (Krankenpfleger, Masseure, Heilgymnasten, Logopäden, Orthoptisten, Hörgeräteakustiker, Fußpfleger, Optiker), Kuranstalten, Kliniken, Krankenhäusern, Polikliniken, Analyselabors, Krankentransportdiensten und Lieferanten der in der interministeriellen Gebührenordnung für Gesundheitsdienstleistungen aufgeführten Medizinprodukte (alle diese Einheiten werden unter dem allgemeinen Begriff "Angehörige der Gesundheitsberufe" zusammengefasst) auf der einen Seite und den Krankenversicherungsträgern (landwirtschaftliche Krankenkassen, allgemeine Krankenkassen, Kassen für selbständige und Sonderkrankenkassen) auf der anderen Seite
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Drucksachen und Druckereierzeugnisse, Bücher, Magazine, Zeitschriften, Jahrbücher, Führer, Kataloge, Handbücher, technische Anleitungen, Pläne, Plaketten und Veröffentlichungen aller Art auf Papier zu Normen, Standards und Protokollen für den computergestützten Datenaustausch zwischen den Angehörigen der Gesundheitsberufe (entsprechend der Definition in Klasse 09) und den Krankenversicherungsträgern (entsprechend der Definition in Klasse 09)
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Dienstleistungen aller Art im Bereich der Datenverarbeitung, nämlich Datenerfassung und -verarbeitung, statistische Arbeiten, qualitative und quantitative Studien, computergestützte Datenanalysen; Erfassung von Daten in einer Zentraldatei; Vermittlung von Abonnements für eine Datenbank mit Normen, Standards oder Protokollen für den computergestützten Datenaustausch zwischen den Angehörigen der Gesundheitsberufe (entsprechend der Definition in Klasse 09) und den Krankenversicherungsträgern (entsprechend der Definition in Klasse 09); Vermittlung von Abonnements für Zeitungen und Magazine (auch elektronische); Management von Computerdateien; Aktualisierung von Multimediasystemen, Datenbanken und Software für statistische Analysen, jeweils in Zusammenhang mit der standardisierten computergestützten Übertragung von Informationen zwischen den Angehörigen der Gesundheitsberufe (entsprechend der Definition in Klasse 09) und den Krankenversicherungsträgern (entsprechend der Definition in Klasse 09)
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Vermittlung von Abonnements für einen Server für den Zugang zu einem Datenverarbeitungs- oder Datenübertragungsnetz über weltweite Kommunikationsnetze (vom Typ Internet) oder über private oder zugangsbeschränkte Netze (vom Typ Intranet); Übertragung von Informationen zu Normen, Standards und Protokollen für den computergestützten Datenaustausch zwischen den Angehörigen der Gesundheitsberufe (entsprechend der Definition in Klasse 09) und den Krankenversicherungsträgern (entsprechend der Definition in Klasse 09) über per Zugangscode oder Terminals zugängliche Telematikdienste; Übermittlung (Übertragung und Verbreitung) von Informationen zu Normen, Standards und Protokollen für den computergestützten Datenaustausch zwischen den Angehörigen der Gesundheitsberufe (entsprechend der Definition in Klasse 09) und den Krankenversicherungsträgern (entsprechend der Definition in Klasse 09): Dienstleistungen in Form von Videokonferenzen, Audiokonferenzen und Telekonferenzen; Erteilung von Auskünften zur standardisierten computergestützten Übertragung von Informationen zwischen den Angehörigen der Gesundheitsberufe (entsprechend der Definition in Klasse 09) und den Krankenversicherungsträgern (entsprechend der Definition in Klasse 09); zugangsgeschützte Übertragung von Daten, Ton und Bild in Bezug auf Normen, Standards und Protokolle für den computergestützten Datenaustausch zwischen den Angehörigen der Gesundheitsberufe (entsprechend der Definition in Klasse 09) und den Krankenversicherungsträgern (entsprechend der Definition in Klasse 09); Übermittlung von Informationen zu Normen, Standards oder Protokollen für den computergestützten Datenaustausch über Telematik oder Computerterminals; Übertragung von Videoaufnahmen, Nachrichten (einschließlich Tonnachrichten), Digitalisierung von kodierten Nachrichten, Bildern und Tönen, Scannen von kodierten Nachrichten und Bildern, wobei sich alle diese Daten auf Normen, Standards und Protokolle für den computergestützten Datenaustausch zwischen den Angehörigen der Gesundheitsberufe (entsprechend der Definition in Klasse 09) und den Krankenversicherungsträgern (entsprechend der Definition in Klasse 09) beziehen
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Herausgabe von Büchern, Zeitungen und Zeitschriften sowie allgemein von Veröffentlichungen aller Art auf beliebigen Trägern, unter anderem Papierträger, magnetische, optische, elektronische und audiovisuelle Träger, wobei sich diese Veröffentlichungen auf Normen, Standards und Protokolle für den computergestützten Datenaustausch zwischen den Angehörigen der Gesundheitsberufe (entsprechend der Definition in Klasse 09) und den Krankenversicherungsträgern (entsprechend der Definition in Klasse 09) beziehen; berufliche Aus- und Weiterbildung im Bereich der standardisierten computergestützten Übertragung von Informationen zwischen den Angehörigen der Gesundheitsberufe (entsprechend der Definition in Klasse 09) und den Krankenversicherungsträgern (entsprechend der Definition in Klasse 09); Veranstaltung und Leitung von Kolloquien, Seminaren, Konferenzen und Workshops im Bereich der Normen, Standards oder Protokolle für den computergestützten Datenaustausch zwischen den Angehörigen der Gesundheitsberufe (entsprechend der Definition in Klasse 09) und den Krankenversicherungsträgern (entsprechend der Definition in Klasse 09)
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Entwurf, Erstellung, Entwicklung, Vervielfältigung und Produktion (technische Projektleitung) von Software (Computerprogrammen), Multimediasystemen, Datenbanken und Software für statistische Analysen, jeweils in Zusammenhang mit der standardisierten computergestützten Übertragung von Informationen zwischen den Angehörigen der Gesundheitsberufe (entsprechend der Definition in Klasse 09) und den Krankenversicherungsträgern (entsprechend der Definition in Klasse 09); Vermietung von Zugangszeiten zu einem Datenbankserver; Forschungsarbeiten in Bezug auf die Entwicklung von Normen, Standards und Protokollen für den computergestützten Datenaustausch zwischen den Angehörigen der Gesundheitsberufe (dazu gehören Ärzte (Allgemeinärzte, Fachärzte), Hebammen, Zahnärzte, Kieferchirurgen, Apotheker und Angehörige der medizinische Hilfsberufe, wie sie im Gesetz über das öffentliche Gesundheitswesen definiert sind (Krankenpfleger, Masseure, Heilgymnasten, Logopäden, Orthoptisten, Hörgeräteakustiker, Fußpfleger, Optiker usw), Kuranstalten, Kliniken, Krankenhäuser, Polikliniken, Analyselabors, Krankentransportdienste und Lieferanten der in der interministeriellen Gebührenordnung für Gesundheitsdienstleistungen aufgeführten Medizinprodukte und den Krankenversicherungsträgern (landwirtschaftliche Krankenkassen, allgemeine Krankenkassen, Kassen für Selbständige und Sonderkrankenkassen); Vergabe von Lizenzen; Verbandsaktivitäten einer Vereinigung der Angehörigen der Gesundheitsberufe (entsprechend der Definition in Klasse 09) in Zusammenhang mit dem Gesundheits- und Sozialweisen; gewerbsmäßige Beratungen, ausgenommen Unternehmensberatung, sowie technische Unterstützung und Beratung, unter anderem Erstellung von Gutachten, in Bezug auf die in Klasse 42 aufgeführten Dienstleistungen; Digitalisierung von kodierten Nachrichten, Bildern und Tönen, wobei sich alle diese Daten auf Normen, Standards und Protokolle für den computergestützten Datenaustausch zwischen den Angehörigen der Gesundheitsberufe (entsprechend der Definition in Klasse 09) und den Krankenversicherungsträgern (entsprechend der Definition in Klasse 09) beziehen; Scannen von kodierten Nachrichten und Bildern, wobei sich alle diese Daten auf Normen, Standards und Protokolle für den computergestützten Datenaustausch zwischen den Angehörigen der Gesundheitsberufe (entsprechend der Definition in Klasse 09) und den Krankenversicherungsträgern (entsprechend der Definition in Klasse 09) beziehen; Vergabe von Lizenzen; Verbandsaktivitäten einer Vereinigung der Angehörigen der Gesundheitsberufe (entsprechend der Definition in Klasse 09) in Zusammenhang mit dem Gesundheits- und Sozialweisen; gewerbsmäßige Beratungen, ausgenommen Unternehmensberatung, sowie technische Unterstützung und Beratung, unter anderem Erstellung von Gutachten, in Bezug auf die in Klasse 42 aufgeführten Dienstleistungen; Digitalisierung von kodierten Nachrichten, Bildern und Tönen, wobei sich alle diese Daten auf Normen, Standards und Protokolle für den computergestützten Datenaustausch zwischen den Angehörigen der Gesundheitsberufe (entsprechend der Definition in Klasse 09) und den Krankenversicherungsträgern (entsprechend der Definition in Klasse 09) beziehen; Scannen von kodierten Nachrichten und Bildern, wobei sich alle diese Daten auf Normen, Standards und Protokolle für den computergestützten Datenaustausch zwischen den Angehörigen der Gesundheitsberufe (entsprechend der Definition in Klasse 09) und den Krankenversicherungsträgern (entsprechend der Definition in Klasse 09) beziehen